Betreff
Benennung eines Vertreters/ einer Vertreterin für die Gesellschafterversammlung der TOL GmbH
Vorlage
FB 1/052/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau ist Gesellschafterin der TOL GmbH (Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH). Nach § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat die Samtgemeinde einen Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu benennen. Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird der Samtgemeindebürgermeister vorgeschlagen, da dieser sich bei Verhinderung gem. § 138 Abs. 2 Satz 3 durch einen Beschäftigten der Kommune (Samtgemeindeverwaltung) vertreten lassen kann.

 

Sollte als Vertreter oder Vertreterin der Samtgemeinde ein Ratsherr oder eine Ratsfrau benannt werden, so ist dieses ein höchstpersönliches Recht. Eine pauschale Vertretung durch einen Verwaltungsmitarbeiter ist dann nicht möglich.

 

 


K o c k

 

M o o r m a n n

Fachbereich 1

 

Fachdienst I

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau entsendet für die Gesellschafterversammlung der TOL GmbH als Vertreter Herrn Samtgemeindebürgermeister Matthias Wübbel.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3