In der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am
07.07.2021 wurden
Herr Stefan Brüwer und
Herr Jürgen Schwietert
aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in der
freiwilligen Feuerwehr und der damit erworbenen Verdienste vom
Samtgemeindekommando einstimmig zur Wahl als Ehrenbrandmeister vorgeschlagen.
Herr Stefan Brüwer war von 1993 bis 2012
zunächst als stellv. Ortsbrandmeister und anschließend von 2012 bis 2018 als
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Schwagstorf tätig. Von 2016 bis Juli 2021
war er stellv. Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde
Fürstenau. Er wurde auf eigenen Wunsch mit Wirkung vom 08.07.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
entlassen.
Herr Schwietert war von seit April 1994 bis
Juli 2021 als Schriftführer und außerdem von April 1994 bis April 2009 als
Sicherheitsbeauftragter im Samtgemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr der
Samtgemeinde Fürstenau tätig. Er ist aus Altersgründen aus dem aktiven
Feuerwehrdienst ausgeschieden.
Die Verleihung von Ehrenbezeichnungen ist
nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG Aufgabe des Rates. Er entscheidet über die
Schaffung sonstiger Ehrenbezeichnungen und die Voraussetzungen für die
Verleihung nach seinem Ermessen, ohne gesetzliche Vorgaben und ohne Beteiligung
der Aufsichtsbehörde.
Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in
seiner Sitzung am 15.03.2018 (SG/SGR/01/2018, P. Ö 9, S. 4) nachstehende
Richtlinien für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen
beschlossen.
Ehrenbezeichnungen
im Feuerwehrwesen können unter Einhaltung der zuvor genannten Richtlinien
verliehen werden:
1. Die zu ehrende
Person muss in Ehren ausgeschieden sein.
2. Die zu ehrende
Person muss sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde
Fürstenau erworben haben.
3. Die ehrenamtliche
Tätigkeit muss mindestens drei Wahlperioden in der Samtgemeinde Fürstenau
ausgeübt worden sein. Dabei muss die ehrenamtliche Tätigkeit nicht über die
gesamte Dauer dreier Wahlperioden und auch nicht zusammenhängend oder in der
gleichen Position ausgeübt worden sein.
4. Der Antrag ist vom
Orts-/ Samtgemeindekommando oder der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr in
der Regel innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der Funktion zu stellen.
Die Voraussetzungen für die Ernennung zum
Ehrenbrandmeister für Herrn Stefan Brüwer und Herrn Jürgen Schwietert liegen
vor.
F ö c k e |
M o o r m a n n |
W ü b b e l |
Fachbereich 2 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr und der damit erworbenen Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde Fürstenau werden
Herr Stefan Brüwer sowie Herr Jürgen Schwietert zum Ehrenbrandmeister ernannt.