Betreff
Ernennung von a) Herrn Stefan Brüwer und b) Herrn Jürgen Schwietert zum Ehrenbrandmeister
Vorlage
FG 32/013/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 07.07.2021 wurden

Herr Stefan Brüwer und

Herr Jürgen Schwietert

aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr und der damit erworbenen Verdienste vom Samtgemeindekommando einstimmig zur Wahl als Ehrenbrandmeister vorgeschlagen.

 

Herr Stefan Brüwer war von 1993 bis 2012 zunächst als stellv. Ortsbrandmeister und anschließend von 2012 bis 2018 als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Schwagstorf tätig. Von 2016 bis Juli 2021 war er stellv. Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau. Er wurde auf eigenen Wunsch mit Wirkung vom 08.07.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

 

Herr Schwietert war von seit April 1994 bis Juli 2021 als Schriftführer und außerdem von April 1994 bis April 2009 als Sicherheitsbeauftragter im Samtgemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau tätig. Er ist aus Altersgründen aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden.

 

Die Verleihung von Ehrenbezeichnungen ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG Aufgabe des Rates. Er entscheidet über die Schaffung sonstiger Ehrenbezeichnungen und die Voraussetzungen für die Verleihung nach seinem Ermessen, ohne gesetzliche Vorgaben und ohne Beteiligung der Aufsichtsbehörde.

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 (SG/SGR/01/2018, P. Ö 9, S. 4) nachstehende Richtlinien für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen beschlossen.

 

Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen können unter Einhaltung der zuvor genannten Richtlinien verliehen werden:

 

1.    Die zu ehrende Person muss in Ehren ausgeschieden sein.

2.    Die zu ehrende Person muss sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde Fürstenau erworben haben.

3.    Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens drei Wahlperioden in der Samtgemeinde Fürstenau ausgeübt worden sein. Dabei muss die ehrenamtliche Tätigkeit nicht über die gesamte Dauer dreier Wahlperioden und auch nicht zusammenhängend oder in der gleichen Position ausgeübt worden sein.

4.    Der Antrag ist vom Orts-/ Samtgemeindekommando oder der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der Funktion zu stellen.

 

Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenbrandmeister für Herrn Stefan Brüwer und Herrn Jürgen Schwietert liegen vor.

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr und der damit erworbenen Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde Fürstenau werden

Herr Stefan Brüwer sowie Herr Jürgen Schwietert zum Ehrenbrandmeister ernannt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 

Moormann

Fachdienst I