Das Gebiet in der Ortsmitte des Gemeindeteils Grafeld weist die
Besonderheit auf, dass dieser Bereich ursprünglich stark durch die ansässigen
Gastronomiebetriebe mit anliegender Wohnbebauung geprägt war. Zur Bewertung des
Gebietes ist auszuführen, dass sich hier aktuell eine Gastwirtschaft inkl.
Wohnhaus, ein (einzelnstehender) Saal einer bereits abgerissenen Gaststätte,
ein Einfamilienwohnhaus, dass kath. Pfarr-/Jugendheim, einem mehrstöckigen
Wohnhaus und einer umwachsenen Freifläche befindet. Im näheren Umkreis sind
noch das denkmalgeschützte Gebäude der Feuerwehr inkl. Lernstandort sowie ein
Wohngebäude und auf der gegenüberliegenden Seite die Kirche vorhanden. Die
Ortsmitte ist daher insgesamt sehr stark Ortsbildprägend.
Der ca. 6.742 qm große Planbereich liegt in Berge, Gemeindeteil Grafeld
unmittelbar nördlich der Kreisstraße 124 „Berger Straße“ und unmittelbar
südlich der „Kirchstraße“.
Für das Gebiet besteht kein Bebauungsplan, es ist somit als im
Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten.
Demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben
zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf
nicht beeinträchtigt werden.
Durch eben diese Bewertung konnten aufgrund von Bauanträgen auch schon
Baugenehmigungen für den Bau von Einfamilienhäusern erteilt werden. In diesem Bereich ist jedoch die besondere Lage, die
Unterschiedlichkeit der Bebauung und die weitere Entwicklung (z.B. weitere
Bebauung von Freiflächen etc.) zu berücksichtigen.
Insgesamt bedürfen
die zukünftigen Entwicklungen für den Ortskern einer planungs- und
gestaltungsrechtlichen Sicherheit bzw. sollen mit der Erstellung des
Bebauungsplanes Grafeld Nr. 8 „Dorfmitte“ im planungs- und baurechtlichen
Aspekt zusammengefasst und strukturiert dargestellt werden. Hierbei werden dann
sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücksflächen mit aufgenommen, die
städtebaulich geordnet werden sollen.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Lageplan/Planbereich