Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung, entsprechend der beigefügten
Anlage, zu erstellen.
Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich,
dass die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die
Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der
Außenbereichssatzung zu erfassen.
Vor diesem Hintergrund ist das Plangebiet
entsprechend der neuen Zeichnung festzulegen und auf dieser Basis auch die
Planung durchzuführen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Entsprechend des vorliegenden Plans des Planungsbüros Dehling & Twisselmann wird der Geltungsbereich für die Außenbereichssatzung Vechtel festgelegt und die entsprechende Bauleitplanung wird vom Büro Dehling & Twisselmann unter Einbeziehung der territorialen Veränderung durchgeführt.