Betreff
Außenbereichssatzung Vechtel
Vorlage
BIP/074/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 11.07.2021 beschlossen, die Außenbereichssatzung, entsprechend der beigefügten Anlage, zu erstellen.

 

Im weiteren Planungsprozess wurde deutlich, dass die Außenbereichssatzung beide Straßenseiten erfassen muss, um so auch die Bebauung der anderen Straßenseite über den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung zu erfassen.

Vor diesem Hintergrund ist das Plangebiet entsprechend der neuen Zeichnung festzulegen und auf dieser Basis auch die Planung durchzuführen.  


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend des vorliegenden Plans des Planungsbüros Dehling & Twisselmann wird der Geltungsbereich für die Außenbereichssatzung Vechtel festgelegt und die entsprechende Bauleitplanung wird vom Büro Dehling & Twisselmann unter Einbeziehung der territorialen Veränderung durchgeführt.