Bebauungsplan Nr. 4 "Apfelwiese III", 8. Änderung (Stadt Fürstenau)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau
hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4
„Apfelwiese III“ insofern zu ändern, als für die Spielplatzfläche eine
Wohnbaufläche festgesetzt wird.
Die Fläche an der Görlitzer Straße ist
aktuell ungenutzt und liegt brach. Es gibt konkrete Planungen, das Grundstück
für Wohnbebauung zu nutzen. Die Kosten für die Änderung des
Bebauungsplanes sind vom Käufer zu tragen, ebenso sämtliche Anschlusskosten
sowie die Vertrags- und Nebenkosten.
Der Bebauungsplan Nr. 4, 8. Änderung soll im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da das Vorhaben
der wohnbaulichen Nachnutzung der brachliegenden Spielplatzfläche dient. Es ist
damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB
zu qualifizieren. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren
aufgestellt werden, wird von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht
abgesehen. Ferner kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§
3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Das Plangebiet befindet sich rund 600 m
östlich der Fürstenauer Innenstadt zwischen der „Görlitzer Straße“ und der
„Ostlandstraße“ und hat eine Größe von rd. 950 qm.
Die IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG
wurde auf Grundlage einer Angebotsabfrage mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes beauftragt und stellt die Entwurfsunterlagen zur vorgenannten
Bebauungsplanänderung in der Sitzung vor.
P o h l k a m p |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III“, 8. Änderung, wird zugestimmt.
- Das Verfahren ist nach § 13a BauGB durchzuführen
- Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom
Käufer zu tragen, ebenso sämtliche Anschlusskosten sowie die Vertrags- und
Nebenkosten.
M o o r m a n n
Fachdienst I