Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 4 "Apfelwiese III", 8. Änderung (Stadt Fürstenau)
Vorlage
FB 5/028/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III“ insofern zu ändern, als für die Spielplatzfläche eine Wohnbaufläche festgesetzt wird.

 

Die Fläche an der Görlitzer Straße ist aktuell ungenutzt und liegt brach. Es gibt konkrete Planungen, das Grundstück für Wohnbebauung zu nutzen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom Käufer zu tragen, ebenso sämtliche Anschlusskosten sowie die Vertrags- und Nebenkosten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 4, 8. Änderung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da das Vorhaben der wohnbaulichen Nachnutzung der brachliegenden Spielplatzfläche dient. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Ferner kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Das Plangebiet befindet sich rund 600 m östlich der Fürstenauer Innenstadt zwischen der „Görlitzer Straße“ und der „Ostlandstraße“ und hat eine Größe von rd. 950 qm.

 

Die IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG wurde auf Grundlage einer Angebotsabfrage mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt und stellt die Entwurfsunterlagen zur vorgenannten Bebauungsplanänderung in der Sitzung vor.

 


P o h l k a m p

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III“, 8. Änderung, wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren ist nach § 13a BauGB durchzuführen
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom Käufer zu tragen, ebenso sämtliche Anschlusskosten sowie die Vertrags- und Nebenkosten.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I