Bebauungsplan Nr. 21 "Koppelstraße-West", 4. Änderung (Stadt Fürstenau)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau
hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 21
„Koppelstraße-West“ insofern zu ändern, als für die Spielplatzfläche eine
Wohnbaufläche festgesetzt wird.
Die Fläche ist aktuell ungenutzt und liegt
brach. Das Grundstück wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 12.10.2021 verkauft.
Es gibt konkrete Planungen, das Grundstück für Wohnbebauung zu nutzen. Die
Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom Käufer zu tragen, ebenso
sämtliche Anschlusskosten sowie die Vertrags- und Nebenkosten.
Der Bebauungsplan Nr. 21, 4. Änderung soll
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da das
Vorhaben der wohnbaulichen Nachnutzung der brachliegenden Spielplatzfläche
dient. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1
Satz 1 BauGB zu qualifizieren. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten
Verfahren aufgestellt werden, wird von einer Umweltprüfung und von einem
Umweltbericht abgesehen. Ferner kann auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Das Plangebiet befindet sich rund 300 m südlich
der Fürstenauer Innenstadt an der „Koppelstraße“ und hat eine Größe von rd. 575
qm.
Die IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG
wurde auf Grundlage einer Angebotsabfrage mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes beauftragt und stellt die Entwurfsunterlagen zur vorgenannten
Bebauungsplanänderung in der Sitzung vor.
P o h l k a m p |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße-West“, 4. Änderung, wird zugestimmt.
- Das Verfahren ist nach § 13a BauGB durchzuführen
- Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom
Käufer zu tragen, ebenso sämtliche Anschlusskosten sowie die Vertrags- und
Nebenkosten.
M o o r m a n n
Fachdienst I