a) Vorstand = Stadtdirektor Benno Trütken
Vertreter = Beigeordneter Johannes Selker
b) Ausschuss = Ratsherr Höveler
Vertreter = Ratsherr Frantzen
Bei der Entscheidung über die Neubesetzung der Gremien des Wasser- und Bodenverbandes „Fürstenau“ handelt es sich um die Wahl von Einzelpersonen, die nach den Vorgaben des § 67 NKomVG erfolgt. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
M o or m a n n |
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T r ü t k e n |
Fachdienst I |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter für
die Gremien des Wasser- und Bodenverbandes „Fürstenau“ werden gewählt:
a) Vorstand =
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Vertreter =
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b) Ausschuss =
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Vertreter =
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