Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Eine entsprechende Berechnungsunterlage ist beigefügt.
In der abgelaufenen Wahlperiode wurde daneben beschlossen, für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende / den Ausschussvorsitzenden zu benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlverfahren bestimmt worden.
Berechnung der Zuteilung der
Ausschussvorsitze nach d‘Hondt
CDU-Fraktion = 9 Ratsmitglieder
SPD/FDP/GRÜNE-Gruppe = 12
Ratsmitglieder
Teiler |
CDU |
SPD/FDP/GRÜNE |
1 |
9 (2) |
11 (1) |
2 |
4,5 (4) |
5,5 (3) |
3 |
3 (6) |
3,67 (5) |
4 |
2,25 (7) |
2,75 (7) |
So errechnet sich der erste Zugriff für SPD/FDP/GRÜNE-Gruppe und der zweite Zugriff für die CDU-Gruppe.
M o o r m a n n |
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T r ü t k e n |
Fachdienst I |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
1. Die Zuteilung der
Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschussvorsitzenden wird wie folgt
festgestellt:
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Zugriff |
Vorsitzender |
I.
Stellvertr. |
II.
Stellvertr. |
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss |
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Ausschuss für Tourismus, Kultur und
Soziales |
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Straßen- und Wege Ausschuss |
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Haushaltsausschuss |
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung,
Stadtentwicklung und Digitales |
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2. Für
jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt.