Betreff
Wahl der Stellvertreter(-innen) der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
Vorlage
FB 1/043/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und bei der repräsentativen Vertretung der Stadt sowie bei der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vertreten.

 

Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung, wenn sie bestehen soll. Anderenfalls erfolgt die Vertretung gleichberechtigt und erfordert eine generelle oder einzelfallbezogene Absprache der Vertreterinnen oder der Vertreter untereinander und mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister. Bisher ist keine Reihenfolge in der Vertretung beschlossen worden.

 

Die Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben des § 67 NKomVG, wobei getrennte Wahlvorgänge stattfinden.

 

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Es werden zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters gewählt.

 

  1. Zu stellvertretenden Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern werden

 

            _______________________________________________________

 

            _______________________________________________________

           

            _______________________________________________________

 

            gewählt.