Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses
Vorlage
FB 1/041/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss wird gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der Weise gebildet, dass in der ersten Sitzung des Rates die Ratsfrauen und Ratsherren aus ihrer Mitte die festgelegten Sitze der Beigeordneten nach dem Verfahren D‘Hondt auf die Vorschläge der Gruppen und Fraktionen verteilen. Dabei ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 NKomVG die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister auf die Sitze derjenigen Fraktion oder Gruppe anzurechnen, die sie oder ihn vorgeschlagen hat.

 

Bei 6 Beigeordneten und Bürgermeisterin oder Bürgermeister führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

            CDU                                                                =    3    Beigeordnete

            SPD/ FDP/GRÜNE                                        =    4    Beigeordnete

 

Der Rat der Stadt Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der Fraktionen/ Gruppen folgende Ratsmitglieder gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:

 

            CDU

            Beigeordnete

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................

 

 

            SPD/FDP/GRÜNE

            Beigeordnete

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Stadtdirektor