Betreff
Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter für die Ausschüsse des Rates (§ 71 Absatz 8 NKomVG)
Vorlage
BER/042/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 71 Absatz 8 NKomVG den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben.

 

Diese Berechnung führte zu folgendem Ergebnis:

 

  1. Zugriff:            SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe
  2. Zugriff:            CDU Fraktion BERGE
  3. Zugriff:             SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe

(Brandt)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt.
  2. Der nachstehenden Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter/-innen wird zugestimmt:

 

 

Ausschussname:________________________________________________                   

 

 

Vorsitzende/r:________________________________________________________        

 

 

I. Vertreter/in:________________________________________________________        

 

 

II. Vertreter/in:_______________________________________________________