Betreff
Bildung der Ausschüsse des Rates (§ 71 NKomVG)
Vorlage
BER/041/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

a) Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse

 

Gemäß § 71 Absatz 1 NKomVG kann der Rat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden. Welche Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgabenbereiche abgegrenzt sind, ist in das Ermessen des Rates gestellt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode ist folgender Ausschuss gebildet worden:

 

-       Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege (bisher 8 Mitglieder)

 

Seitens der CDU Fraktion BERGE wurde unter Datum vom 21.10.2021 beantragt, für die Kommunalwahlperiode einen weiteren Ausschuss mit der Bezeichnung „Jugend, Kultur und Tourismus“ zu bilden.

 

Über die Anzahl der zu bildenden Ausschüsse soll in der konstituierenden Sitzung beraten werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Wahlperiode 2021-2026 werden gemäß § 71 Absatz 1 NKomVG folgende Ratsausschüsse gebildet:

 

 

 

 

 

 

b) Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Ausschüsse:

 

Nach § 71 Absatz 2 NKomVG liegt es im Ermessen des Rates zu entscheiden, welche Mitgliederzahl die nach § 71 Absatz 1 NKomVG gebildeten Ausschüsse haben. Die Geschäftsordnung enthält hierüber keine Festlegungen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der Mitglieder soll pro gebildeten Ausschuss gemäß § 71 Absatz 1 NKomVG insgesamt 7 betragen.

 

 

c) Benennung der Mitglieder und Vertreter der einzelnen Ausschüsse:

 

Gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG werden die Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegten Sitze auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.

 

Hiernach ergibt sich folgende Sitzverteilung:

 

SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe:           4 Sitze

CDU Fraktion BERGE:                                   3 Sitze

Beschlussvorschlag:

 

Alle Ratsmitglieder sind berechtigt, sich in den Fachausschüssen gegenseitig zu vertreten. Der Rat stellt folgende Besetzung fest: 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


(Brandt)

Bürgermeister