Betreff
Benennung der stimmberechtigten Vertreter der Mitglieder des Verwaltungsausschusses (§ 75 Absatz 1 NKomVG)
Vorlage
BER/039/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

Gemäß § 75 Absatz 1 NKomVG bestimmt der Rat aus seiner Mitte die Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode. Für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ist jeweils ein eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

 

Die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss ist gemäß § 74 Absatz 2 NKomVG auf 4 Beigeordnete festgelegt.

 

Auf Vorschlag der Fraktionen/Gruppen werden folgende stimmberechtige Vertreter der dem Rat angehörenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses bestimmt:

 

CDU Fraktion BERGE:

 

Mitglieder:                   ___________________                      ___________________

Vertreter/in:                 ___________________                      ___________________

 

SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe:

 

Mitglieder:                   ___________________                      ___________________

Vertreter/in:                 ___________________                     ___________________

 

Als Vertreter des Bürgermeisters wird (Ergänzung des Namens in der Sitzung) zur Wahl vorgeschlagen:

 

                                   ___________________

 

Gleichzeitig sollten auch die Mitglieder der einzelnen Fraktionen/Gruppen untereinander berechtigt sein, sich gegenseitig zu vertreten.


(Brandt)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

- ohne Beschlussvorschlag -