Die
Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss ist gemäß § 74 Absatz 2 NKomVG
auf 4 Beigeordnete festgelegt.
Auf
Vorschlag der Fraktionen/Gruppen werden folgende stimmberechtige Vertreter der
dem Rat angehörenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses bestimmt:
CDU
Fraktion BERGE:
Mitglieder: ___________________ ___________________
Vertreter/in: ___________________ ___________________
SPD-Bündnis
90/Die Grünen Gruppe:
Mitglieder: ___________________ ___________________
Vertreter/in: ___________________
___________________
Als
Vertreter des Bürgermeisters wird (Ergänzung des Namens in der Sitzung) zur
Wahl vorgeschlagen:
___________________
Gleichzeitig sollten auch die Mitglieder der einzelnen Fraktionen/Gruppen untereinander berechtigt sein, sich gegenseitig zu vertreten.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- ohne Beschlussvorschlag -