Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses (§§ 74 und 75 NKomVG)
Vorlage
BER/038/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss ist gemäß § 74 Absatz 2 NKomVG festgelegt. Für die Gemeinde Berge, deren Vertretung aus 15 Ratsmitgliedern besteht, ist der Verwaltungsausschuss mit 4 Beigeordneten zu besetzen + Bürgermeister/in (insgesamt 5 Sitze).

 

Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegten Sitze (Bürgermeister/in und 4 Beigeordnete) auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.

 

Bei 4 Beigeordneten und Bürgermeister/in führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

CDU Fraktion BERGE                                    =          2 Beigeordnete

SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe            =          2 Beigeordnete


(Brandt)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss wird § 74 Absatz 2 NKomVG auf 4 Beigeordnete festgelegt.

 

Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegten Sitze (Bürgermeister/in und 4 Beigeordnete) auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Bei 4 Beigeordneten und Bürgermeister/in führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

CDU Fraktion BERGE                                    =          2 Beigeordnete

SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe            =          2 Beigeordnete