Betreff
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Berge (§ 69 NKomVG)
Vorlage
BER/036/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode. Im Rahmen der digitalen Ratsarbeit erfolgte letztmalig am 18.04.2018 eine Anpassung. Die entsprechende Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Berge vom 18.04.2018 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

  


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Berge vom 18.04.2018

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Berge vom 18.04.2018 bleibt (bis zur Beschlussfassung über eine Neufassung) unverändert bestehen.