Gemäß § 103 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beruft der bisherige Bürgermeister die erste Ratssitzung ein und verpflichtet zu Beginn der ersten Ratssitzung förmlich die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
(Brandt)
Bürgermeister