Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft
(oleg) mbH
Die Gemeinde Bippen ist Gesellschafter der
Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH. Nach § 138 NKomVG hat die
Gemeinde eine/n Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung zu benennen.
Als Vertreter/in in der
Gesellschafterversammlung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister
vorgeschlagen, da diese/r sich nach § 138 Abs. 2 Satz 3 durch eine/n
Beschäftigte/n der Kommune (Gemeinde) vertreten lassen kann.
Sollte als Vertreter oder Vertreterin der
Gemeinde ein Ratsherr oder eine Ratsfrau benannt werden, so ist dieses ein
höchstpersönliches Recht. Eine pauschale Vertretung durch eine/n
Verwaltungsmitarbeiter/in ist dann nicht möglich. Es ist vielmehr ein/e
Stellvertreter/in für diese/n Vertreter/in vom Rat zu benennen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bippen entsendet für die Gesellschafterversammlung der Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH als Vertreter/in die Bürgermeisterin / den Bürgermeister.