Betreff
Benennung von Vertretern des Rates der Gemeinde Bippen in Gremien, die nicht Ratsausschüsse sind
Vorlage
BIP/070/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH

 

Die Gemeinde Bippen ist Gesellschafter der Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH. Nach § 138 NKomVG hat die Gemeinde eine/n Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung zu benennen.

Als Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister vorgeschlagen, da diese/r sich nach § 138 Abs. 2 Satz 3 durch eine/n Beschäftigte/n der Kommune (Gemeinde) vertreten lassen kann.

 

Sollte als Vertreter oder Vertreterin der Gemeinde ein Ratsherr oder eine Ratsfrau benannt werden, so ist dieses ein höchstpersönliches Recht. Eine pauschale Vertretung durch eine/n Verwaltungsmitarbeiter/in ist dann nicht möglich. Es ist vielmehr ein/e Stellvertreter/in für diese/n Vertreter/in vom Rat zu benennen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bippen entsendet für die Gesellschafterversammlung der Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH als Vertreter/in die Bürgermeisterin / den Bürgermeister.