Betreff
Berufung der allgemeinen Vertreterin / des allgemeinen Vertreters der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (§ 105 Abs. 5 NKomVG)
Vorlage
BIP/069/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen
Gemäß § 105 Abs. 5 NKomVG beauftragt der Rat
mit der allgemeinen Stellvertretung
- eine
Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Gemeinde,
- eine
Ratsfrau oder einen Ratsherrn, wenn sie oder er dem zustimmt oder
- eine
Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Samtgemeinde.
Die allgemeine Vertreterin / der allgemeine
Vertreter ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Verwaltungsfachangestellte Annegret Hausfeld wird mit der allgemeinen Stellvertretung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters beauftragt.