Betreff
Berufung der allgemeinen Vertreterin / des allgemeinen Vertreters der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (§ 105 Abs. 5 NKomVG)
Vorlage
BIP/069/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Gemäß § 105 Abs. 5 NKomVG beauftragt der Rat mit der allgemeinen Stellvertretung

  1. eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Gemeinde,
  2. eine Ratsfrau oder einen Ratsherrn, wenn sie oder er dem zustimmt oder
  3. eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Samtgemeinde.

 

Die allgemeine Vertreterin / der allgemeine Vertreter ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Verwaltungsfachangestellte Annegret Hausfeld wird mit der allgemeinen Stellvertretung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters beauftragt.