Der Rat der Gemeinde Bippen hat in der
vergangenen Wahlperiode beschlossen, dem Jugend-, Sport- und Tourismusausschuss
3 beratende Mitglieder und deren Vertreter/innen gemäß § 13 Abs. 2 AG-KJHG
hinzu zu wählen. Da von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im
Bereich der Gemeinde Bippen lediglich ein Vorschlag eingereicht wurde, konnte
auch nur ein beratendes Mitglied hinzugewählt werden.
Sobald der Beschluss gefasst wurde, dass
beratende Mitglieder in den v. g. Ausschuss hinzugewählt werden sollen, werden
die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Gemeinde Bippen
gebeten, Besetzungsvorschläge für die neue Wahlperiode zu unterbreiten.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
In der kommenden Wahlperiode ist der Jugend-, Sport- und Tourismusausschuss um 3 beratende Mitglieder und deren Vertreter/innen zu erweitern.