Betreff
Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter/innen in den Ausschüssen des Rates (§ 71 Abs. 8 NKomVG)
Vorlage
BIP/067/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Ausschussvorsitze werden gem. § 71 Abs. 8 NKomVG den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Die Berechnung ergibt sich wie folgt:

 

CDU-Fraktion                         =          5 Ratsmitglieder

SPD-GRÜNE-Fraktion           =          7 Ratsmitglieder

 

Teiler

CDU

SPD-GRÜNE

1

5 (2)

7 (1)

2

2,5 (4)

3,5 (3)

3

1,6667 (7)

2,3333 (5)

4

1,25 (9)

1,75 (6)

5

1 (11)

1,4 (8)

6

0,8333

1,1667 (10)

7

0,7143

1 (11)

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt.
  2. Der nachstehenden Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter/innen wird zugestimmt:

 

 

Zugriff             Vorsitzende/r               I. Vertreter/in               II. Vertreter/in

Planungs-, Bau-

und Umweltaus-

schuss                         _____              ______________        _______________      ____________

 

Straßen- und

Wegeausschuss          _____              ______________        _______________      ____________

 

Jugend-, Sport-

und Tourismus-

ausschuss                   _____              ______________        _______________      ____________