Betreff
Benennung der stimmberechtigten Vertreter der Mitglieder des Verwaltungsausschusses (§ 75 Abs. 1 NKomVG)
Vorlage
BIP/064/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat aus seiner Mitte die Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode. Für jedes dem Rat angehörende Mitglied des Verwaltungsausschusses ist ein Vertreter zu benennen.

Vertreterinnen und Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Fraktionen oder Gruppen werden folgende Vertreter/innen der dem Rat angehörenden Mitglieder  des Verwaltungsausschusses bestimmt:

 

 

CDU-Fraktion

 

Mitglied           _______________________

 

Vertreter/in      _______________________

 

 

SPD-GRÜNE-Fraktion

 

Mitglied            _______________________

 

Vertreter/in      _______________________