Betreff
Benennung der stimmberechtigten Vertreter der Mitglieder des Verwaltungsausschusses (§ 75 Abs. 1 NKomVG)
Vorlage
BIP/064/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen
Gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat
aus seiner Mitte die Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode. Für jedes dem
Rat angehörende Mitglied des Verwaltungsausschusses ist ein Vertreter zu
benennen.
Vertreterinnen und Vertreter, die von der
gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich
untereinander.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Fraktionen oder Gruppen werden folgende Vertreter/innen der dem Rat angehörenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses bestimmt:
CDU-Fraktion
Mitglied _______________________
Vertreter/in _______________________
SPD-GRÜNE-Fraktion
Mitglied _______________________
Vertreter/in _______________________