Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses (§§ 74 und 75 NKomVG)
Vorlage
BIP/063/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegten Sitze (Bürgermeister/in und 2 Beigeordnete) auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.

Die Berechnung ist beigefügt.

Bei 2 Beigeordneten und Bürgermeister/in führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

CDU-Fraktion                         =         1 Beigeordnete/r

SPD-GRÜNE-Fraktion           =          1 Beigeordnete/r

 

Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG soll je Fraktion ein Mitglied mit beratender Stimme im Verwaltungsausschuss vertreten sein.

 

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschussberechnung nach d’Hondt

 

CDU-Fraktion                         =          5 Ratsmitglieder

SPD-GRÜNE-Fraktion           =          7 Ratsmitglieder

 

Teiler

CDU

SPD-GRÜNE

1

5 (2)

7 (1)

2

2,5 (4)

3,5 (3)

3

1,6667 (7)

2,3333 (5)

4

1,25 (9)

1,75 (6)

5

1 (11)

1,4 (8)

6

0,8333

1,1667 (10)

7

0,7143

1 (11)

           


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bippen bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion und SPD-GRÜNE-Fraktion folgende Ratsmitglieder gem. § 75 Abs. 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete und Mitglieder mit beratender Stimme:

 

CDU-Fraktion                         Beigeordnete/r                              __________________________

                                                Mitglied mit beratender Stimme   __________________________

 

SPD-GRÜNE-Fraktion           Beigeordnete/r                             __________________________                                                   Mitglied mit beratender Stimme   __________________________