Der Verwaltungsausschuss wird in der Weise
gebildet, dass die vom Rat festgelegten Sitze (Bürgermeister/in und 2
Beigeordnete) auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen
der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die
Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.
Die Berechnung ist beigefügt.
Bei 2 Beigeordneten und Bürgermeister/in
führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:
CDU-Fraktion = 1
Beigeordnete/r
SPD-GRÜNE-Fraktion = 1
Beigeordnete/r
Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG soll je Fraktion
ein Mitglied mit beratender Stimme im Verwaltungsausschuss vertreten sein.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Ausschussberechnung
nach d’Hondt
CDU-Fraktion = 5 Ratsmitglieder
SPD-GRÜNE-Fraktion = 7 Ratsmitglieder
Teiler |
CDU |
SPD-GRÜNE |
1 |
5 (2) |
7 (1) |
2 |
2,5 (4) |
3,5 (3) |
3 |
1,6667 (7) |
2,3333 (5) |
4 |
1,25 (9) |
1,75 (6) |
5 |
1 (11) |
1,4 (8) |
6 |
0,8333 |
1,1667 (10) |
7 |
0,7143 |
1 (11) |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bippen bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion und SPD-GRÜNE-Fraktion folgende Ratsmitglieder gem. § 75 Abs. 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete und Mitglieder mit beratender Stimme:
CDU-Fraktion Beigeordnete/r __________________________
Mitglied mit beratender Stimme __________________________
SPD-GRÜNE-Fraktion Beigeordnete/r __________________________ Mitglied mit beratender Stimme __________________________