Betreff
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Vorlage
FB 1/038/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren im Rat und in den Ausschüssen enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode. Die neu zu beschließende Geschäftsordnung wird dem Rat in der Dezembersitzung zur Beschlussfassung vorgelegt, um den Fraktionen vorab genügend Zeit zur Beratung zu geben. Für die Übergangszeit ist es daher notwendig, dass der Rat die Geschäftsordnung der abgelaufenen Wahlperiode in Kraft setzt. Die bisherige Geschäftsordnung ist dieser Vorlage beigefügt.

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Fürstenau bleibt bis zur Beschlussfassung über die Neufassung unverändert bestehen.