Betreff
Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
Vorlage
FB 1/037/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben des § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
M o o r m a n n |
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T r ü t k e n |
Fachdienst I |
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Stadtdirektor |