Betreff
Beschluss über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
FB 1/036/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 NKomVG setzt sich der Verwaltungsausschuss zusammen aus

 

  1. Bürgermeisterin oder Bürgermeister, 
  2. Ratsfrauen und Ratsherren mit Stimmrecht (Beigeordnete) und
  3. Ratsfrauen und Ratsherren mit beratender Stimme

 

Der Stadtdirektor gehört dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an. Den Vorsitz führt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister (§ 74 Abs. 1 Satz 3 NKomVG).

 

Die Zahl der Beigeordneten beträgt gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 NKomVG in Gemeinden, deren Rat 14 bis 24 Ratsmitglieder hat, vier. Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG kann der Rat bei einer Ratsmitgliederzahl von 21 beschließen, für die Dauer der Wahlperiode die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöhen.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode ist ein solcher Beschluss gefasst worden, so dass dem Verwaltungsausschuss 6 Beigeordnete angehörten. Ein solcher Beschluss ist durch den Rat vor der Wahl der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zu fassen.

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der Beigeordneten des Verwaltungsausschusses wird gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG um zwei Beigeordnete erhöht, so dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau für die Dauer der Wahlperiode 2021 bis 2026 aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und sechs Beigeordneten besteht.