Betreff
Benennung von Vertretern des Rates der Samtgemeinde Fürstenau in Gremien, die nicht Ratsausschüsse sind
Vorlage
FB 1/035/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

a) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

 

 

Die Samtgemeinde Fürstenau ist Mitglied des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Nach § 4 Ziffer 2. der Verbandssatzung werden bei Tagungen der Mitgliederversammlung zwei Vertreter entsandt. Bei Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände werden mindestens zwei Vertreter entsandt. Zu den entsandten Vertretern müssen zumindest der Hauptverwaltungsbeamte (Samtgemeindebürgermeister) und ein Ratsmitglied gehören. Das Mitglied bestimmt den Stimmführer.

 

§ 71 Abs. 6 NKomVG enthält die Regelung, dass der Rat in den Fällen, in denen mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu besetzen oder ihre Besetzung vorzuschlagen hat, die Absätze 2, 3 und 5 entsprechend anwendbar sind (Verfahren Hare-Niemeyer). Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat ein von den Regelungen des Absatzes 6 abweichendes Verfahren beschließen; dieser Beschluss muss einstimmig sein.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass entgegen der gesetzlichen Regelung neben dem Samtgemeindebürgermeister als 2. Vertreterin oder Vertreter ein Mitglied der CDU-Fraktion für die Gremien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes tätig werden sollte.

 

 

b) Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg)

 

 

Die Samtgemeinde Fürstenau ist Gesellschafter der Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (oleg) mbH. Nach § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat die Samtgemeinde einen Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu benennen. Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird der Samtgemeindebürgermeister vorgeschlagen, da dieser sich bei Verhinderung gem. § 138 Abs. 2 Satz 3 durch einen Beschäftigten der Kommune (Samtgemeindeverwaltung) vertreten lassen kann.

 

Sollte als Vertreter oder Vertreterin der Samtgemeinde ein Ratsherr oder eine Ratsfrau benannt werden, so ist dieses ein höchstpersönliches Recht. Eine pauschale Vertretung durch die Verwaltung ist dann nicht möglich.

 

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Benennung der Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Gremien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wird wie folgt festgestellt:

 

1.    Samtgemeindebürgermeister Matthias Wübbel

2.

 

 

b)    Die Samtgemeinde Fürstenau entsendet für die Gesellschafterversammlung der Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH als Vertreter Herrn Samtgemeindebürgermeister Matthias Wübbel.