Betreff
Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter für die Ausschüsse
Vorlage
FB 1/034/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Verfahren nach d´Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die oder der Ratsvorsitzende zu ziehen hat (§ 71 Abs. 8 NKomVG).

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.

 

Ausgehend von der Annahme, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen mit 11 Sitzen (CDU-Gruppe) bzw. 14 Sitzen (SPD/FDP/Grüne-Gruppe) kommen wird, ergibt sich folgender Zugriff:

 

 

So hat die SPD/FDP/Grüne-Gruppe den ersten Zugriff, der weitere Zugriff erfolgt dann abwechselnd.

 

Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von der Regelung des Absatzes 8 abweichendes Verfahren beschließen. Dieses ist in der abgelaufenen Wahlperiode nicht erfolgt.

 

Dort wurde aber beschlossen, für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende/n zu benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlverfahren bestimmt worden.

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschussvorsitzenden wird wie folgt festgelegt:

 

 

 

 

Zugriff

 

Vorsitzende/r

 

I.      Vertr.

 

II.    Vertr.

 

Familien – und Bildungsausschuss

 

 

 

 

Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz

 

 

 

 

Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur

 

 

 

 

Ausschuss für Finanzen und strategische Entwicklung

 

 

 

 

 

 

  1. Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt.