Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.
Ausgehend von der Annahme, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen mit 11 Sitzen (CDU-Gruppe) bzw. 14 Sitzen (SPD/FDP/Grüne-Gruppe) kommen wird, ergibt sich folgender Zugriff:
So hat die SPD/FDP/Grüne-Gruppe den ersten Zugriff, der weitere Zugriff erfolgt dann abwechselnd.
Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von der Regelung des Absatzes 8 abweichendes Verfahren beschließen. Dieses ist in der abgelaufenen Wahlperiode nicht erfolgt.
Dort wurde aber beschlossen, für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende/n zu benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlverfahren bestimmt worden.
M o o r m a n n |
|
T r ü t k e n |
Fachdienst I |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschussvorsitzenden
wird wie folgt festgelegt:
|
Zugriff |
Vorsitzende/r |
I.
Vertr. |
II.
Vertr. |
Familien –
und Bildungsausschuss |
|
|
|
|
Ausschuss
für Planen, Bauen und Umweltschutz |
|
|
|
|
Ausschuss
für Ordnung, Brandschutz und Kultur |
|
|
|
|
Ausschuss
für Finanzen und strategische Entwicklung |
|
|
|
|
- Für jeden Fachausschuss
werden zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt.