I.
Anzahl
und Bezeichnung der Ausschüsse
Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Welche Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgabenbereiche abgegrenzt sind, ist in das Ermessen des Samtgemeinderates gestellt.
In der abgelaufenen Legislaturperiode waren folgende vier Ausschüsse gebildet worden:
1. Familien- und Bildungsausschuss
2. Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz
3. Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur
4. Ausschuss für Finanzen und strategische Entwicklung
II.
Festlegung
der Zuständigkeiten für die einzelnen Ausschüsse
Die beigefügte Aufstellung enthält die Festlegung der Zuständigkeiten für die unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt beschlossenen Ausschüsse.
III.
Anzahl
der Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen
Die Entscheidung über die Größe der nach § 71 Abs.1 NKomVG gebildeten Ausschüsse liegt im Ermessen des Rates.
In den Familien- und Bildungsausschuss, als den für die Schulen zuständigen Ausschuss, sind nach § 110 Nds. Schulgesetz hinzugewählte stimmberechtigte Mitglieder zu entsenden. Die Anzahl bestimmt der Samtgemeinderat, jedoch sollen zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein. Mindestens müssen dem Ausschuss für Bildung und Sport je ein Vertreter der Lehrer, der Eltern und der Schüler angehören.
Daneben sind
aufgrund der Vorschrift des § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes beratende Mitglieder hinzu zu wählen.
Aufgrund der
Vorgaben des NKomVG schlägt die Verwaltung vor, zwei beratende Mitglieder hinzu
zu wählen.
Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
in der Samtgemeinde Fürstenau werden gebeten, entsprechende Vorschläge zu
unterbreiten. Die Zusammenstellung über diejenigen Personen, die sich bereit
erklären, eine Berufung anzunehmen, wird in der nächsten Ratssitzung vorgelegt.
IV.
Feststellung
der Sitzverteilung
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG legt der Rat die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden nach dem Verfahren d’Hondt verteilt. Bei dem Verfahren d’Hondt werden die Sitze eines jeden Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.
Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:
a) CDU - Gruppe = 11 Sitze
b) SPD/FDP/Grüne-Gruppe = 14 Sitze
Bei einer Ausschussbesetzung mit 11
Mitgliedern errechnen sich für die CDU-Gruppe 5 Mitglieder und für die SPD/FDP/Grüne-Gruppe
6 Mitglieder.
Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von den vorstehenden Regelungen abweichendes Verfahren beschließen.
V.
Benennung
der Mitglieder und Vertreter der einzelnen Ausschüsse
Entsprechend der Beschlüsse zu den Buchstaben a) bis d) dieser Vorlage hat der Rat abschließend die Besetzung der Ausschüsse festzustellen. Eine Regelung der Vertretung der Ausschussmitglieder schreibt das Gesetz dabei nicht vor; sie kann durch einen Einzelbeschluss des Rates vorgenommen werden.
M o o r m a n n |
|
T r ü t k e n |
Fachdienst I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
I. Für die Wahlperiode 2021 – 2026 werden folgende Ausschüsse gebildet:
1. Familien- und Bildungsausschuss
2. Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz
3. Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur
4. Ausschuss für Finanzen und strategische Entwicklung
II. Die Festlegung der Zuständigkeiten wird wie vorgelegt beschlossen.
III. Die Anzahl der Mitglieder der gem. § 71 Abs. 1 NKomVG gebildeten Ausschüsse beträgt:
1. Familien- und Bildungsausschuss 11 Mitglieder
Dem Ausschuss gehören gem. § 110 Nds. Schulgesetz zusätzlich 1 Elternvertreter, 1 Lehrervertreter und 1 Schülervertreter stimmberechtigt an.
Daneben gehören ihm gem. § 13 AG-KJHG zwei beratende Mitglieder (nicht stimmberechtigt) der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in der Samtgemeinde Fürstenau an
2. Ausschuss für Planen, Bauen, Umweltschutz 11 Mitglieder
3. Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur 11 Mitglieder
4. Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung1 11 Mitglieder
IV. Für die Besetzung der Ausschüsse wird die folgende Sitzverteilung festgestellt:
1. Familien- und Bildungsausschuss (11 Mitglieder)
CDU-Gruppe = 5 Sitze
SPD/FDP/Grüne-Gruppe = 6 Sitze
2. Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz (11 Mitglieder)
CDU-Gruppe = 5 Sitze
SPD/FDP/Grüne-Gruppe = 6 Sitze
3. Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur (11 Mitglieder)
CDU-Gruppe = 5 Sitze
SPD/FDP/Grüne-Gruppe = 6 Sitze
4. Ausschuss für Finanzen und strategische Entwicklung (11 Mitglieder)
CDU-Gruppe = 5 Sitze
SPD/FDP/Grüne-Gruppe = 6 Sitze
V. Der Rat stellt folgende Ausschussbesetzung fest:
1. Familien- und Bildungsausschuss
CDU-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ ____________________
2. ____________________ ____________________
3. ____________________ ____________________
4. ____________________ ____________________
5. ____________________ ____________________
SPD/FDP/Grüne-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3. ____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ____________________ ____________________
2. Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz
CDU -Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ ____________________
2. ____________________ ____________________
3. ____________________ ____________________
4. ____________________ ____________________
5. ____________________ ____________________
SPD/FDP/Grüne-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3. ____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ____________________ ____________________
3. Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur
CDU-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ ____________________
2. ____________________ ____________________
3. ____________________ ____________________
4. ____________________ ____________________
5. ____________________ ____________________
SPD/FDP/Grüne-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3. ____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ____________________ ____________________
4. Ausschuss für Finanzen und strategische Entwicklung
CDU-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ ____________________
2. ____________________ ____________________
3. ____________________ ____________________
4. ____________________ ____________________
5. ____________________ ____________________
SPD/FDP/Grüne-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3. ____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ____________________ ____________________
Alle Ratsmitglieder einer Gruppe sind berechtigt, sich in den Fachausschüssen zu vertreten.