Betreff
Bildung des Samtgemeindeausschusses
Vorlage
FB 1/030/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Bildung des Samtgemeindeausschusses erfolgt nach § 75 Abs. 1 NKomVG in der konstituierenden Sitzung des Rates nach den Vorschriften über die Bildung der Ausschüsse (§ 71 Abs. 2, 3, 4 Sätze 1 und 2, Abs. 4 NKomVG). Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem Verfahren d‘Hondt auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt. Eine Anrechnung des Bürgermeisters findet nicht statt, da er keiner Fraktion oder Gruppe angehört.

 

Bei dem Verfahren d’Hondt werden die Sitze eines jeden Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.

 

Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:

 

a)         CDU-Gruppe                                      =                      11 Sitze

b)         SPD/FDP/Grüne-Gruppe                   =                      14 Sitze

 

Bei einer Erhöhung der Zahl der Beigeordneten um zwei entsprechend der Beschlussvorlage zu Punkt Ö 11) ergeben sich für die CDU– Gruppe eine Zahl von 3 Beigeordneten und für die SPD/FDP/Grüne-Gruppe 5 Beigeordnete.

 

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird festgestellt und beschlossen, dass von den acht an die Beigeordneten zu vergebenden Sitze

 

3 Sitze der Gruppe CDU                    und

5 Sitze der Gruppe SPD/FDP/Grüne

zustehen.

 

 

  1. Benennung der Beigeordneten und der Grundmandatsträger

Auf Vorschlag der CDU -Gruppe und der SPD/FDP/Grüne-Gruppe werden folgende Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:

 

Beigeordnete der Gruppe CDU:

                       

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

 

 

                        Beigeordnete der Gruppe SPD/FDP/Grüne:

 

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

 

  1. Die Besetzung des Verwaltungsausschusses wird mit den unter 2. Benannten Beigeordneten festgestellt.