Mitglieder einer Fraktion oder Gruppe können nur Ratsfrauen oder Ratsherren sein. Als kommunaler Beamter kann der Bürgermeister aus Rechtsgründen (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht Mitglied einer Fraktion oder Gruppe sein.
Die Parteien haben bei der Wahl am 12. September 2021 folgende Sitze im Samtgemeinderat errungen:
CDU 11 Sitze
SPD 11 Sitze
DIE GRÜNEN 2 Sitze
AfD 1 Sitz
FDP 1 Sitz
Gemäß § 19 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rats und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau hat jede Fraktion und jede Gruppe eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine/einen oder mehrere stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Rates von der/dem Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe dem Samtgemeindebürgermeister/der Samtgemeindebürgermeisterin schriftlich anzuzeigen, der/die die Sitzungsleiterin/den Sitzungsleiter unterrichtet. Dabei ist neben der Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe die Namen der/des Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe, ihrer/seiner Stellvertreterin/Stellvertreter und aller der Fraktion oder Gruppen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren anzugeben.
Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:
a) CDU Gruppe = 11 Sitze
b) SPD/FDP/Grüne-Gruppe = 14 Sitze
Der/Die Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktions- bzw. Gruppenbildung fest:
Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)
_________________________ _____ Mitglieder
Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)
________________________ _____ Mitglieder
Als Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende werden von den Fraktionen bzw. Gruppen benannt:
Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)
_________________________ Vorsitzende(r) ____________________
Vertreter(in) ___________________
Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)
_________________________ Vorsitzende(r) ___________________
Vertreter(in) ____________________
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