Betreff
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Vorlage
FB 1/027/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode. Die neu zu beschließende Geschäftsordnung wird dem Rat erst in der Sitzung am 09. Dezember 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt, um den Fraktionen vorab genügend Zeit zur Beratung zu geben.

Der Entwurf der neuen Geschäftsordnung wird im Laufe des Monats den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Für die Übergangszeit ist es daher notwendig, dass der Rat die Geschäftsordnung der abgelaufenen Wahlperiode in Kraft setzt. Diese ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau bleibt bis zur Beschlussfassung über die Neufassung unverändert bestehen.