Betreff
Feststellung der Fraktionen bzw. Gruppen und Anzahl ihrer Mitglieder (§ 57 NKomVG)
Vorlage
BIP/062/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Gemäß § 57 NKomVG können sich mindestens zwei Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Feststellung der jeweiligen Fraktion oder Gruppe ist wichtig für die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses sowie der Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze nach der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.

 

Die Parteien haben bei der Wahl am 12.09.2021 folgende Sitze im Gemeinderat errungen:

 

CDU                            5 Sitze

SPD                            6 Sitze

GRÜNE                      1 Sitz

AfD                              1 Sitz

 

Die über die Listen der Parteien gewählten Ratsmitglieder haben sich wie folgt zu Fraktionen und/oder Gruppen zusammengeschlossen:

 

CDU-Fraktion                         5 Mitglieder

SPD-GRÜNE-Fraktion           7 Mitglieder

 

Als Fraktionsvorsitzende werden von der Fraktion und/oder Gruppe benannt:

 

CDU-Fraktion                         Jörg Brüwer

 

Vertreter/in                              Kai Dallmann

 

SPD-GRÜNE-Fraktion

 

Vertreter/in

 

Die / Der Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktions- und/oder Gruppenbildung fest:

 

CDU-Fraktion                         5 Mitglieder     Bernd Ortland, Monika Wolke, Jörg Brüwer,

                                                                        Kai Dallmann, Heinz-Gerd Wrigge

 

SPD-GRÜNE-Fraktion           7 Mitglieder     Helmut Tolsdorf, Claudia Schillingmann,

                                                                        Stefan Hagen, Joachim Speer, Erik Bertels,

                                                                        Anita Thole, Hedwig Eger

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister