Betreff
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Bippen (§ 69 NKomVG)
Vorlage
BIP/061/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode.

 

In der Anlage ist die bisherige Geschäftsordnung beigefügt.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlage

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Bippen bleibt unverändert bestehen.