Betreff
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Bippen (§ 69 NKomVG)
Vorlage
BIP/061/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen
Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine
Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung
der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben
muss, gilt jeweils für die Wahlperiode.
In der Anlage ist die bisherige
Geschäftsordnung beigefügt.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Bippen bleibt unverändert bestehen.