Betreff
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister (§ 43 NKomVG)
Vorlage
BIP/060/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Gemäß § 43 NKomVG ist derjenige, der zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, auf die ihm nach den §§ 40 – 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Die Pflichtenbelehrung erfolgt in der konstituierenden Sitzung durch Übergabe des Textes der entsprechenden Vorschriften der §§ 40 – 42 NKomVG.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 


Kein Beschlussvorschlag.