Betreff
Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes (§ 105 Abs. 1 i. V. m. § 103 Satz 2 NKomVG)
Vorlage
BIP/058/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen
Gemäß § 105 Abs. 1 i. V. m. § 103 Satz 2
NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten
anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte die
Bürgermeisterin / den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode.
Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die
mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt.
Die Wahl selbst erfolgt nach den Vorgaben
des § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Wenn nur ein Wahlvorschlag
vorliegt und niemand widerspricht, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt.
Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Kein
Beschlussvorschlag.