Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister (§ 103 Satz 1 NKomVG)
Vorlage
BIP/057/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Gemäß § 103 Satz 1 NKomVG werden die Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich.


 

 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 

 

 


Kein Beschlussvorschlag.