Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister (§ 103 Satz 1 NKomVG)
Vorlage
BIP/057/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen
Gemäß § 103 Satz 1 NKomVG werden die
Ratsmitglieder durch den bisherigen Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung
förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung erfolgt förmlich.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Kein
Beschlussvorschlag.