Betreff
Sanierungsgebiet "Attraktive Innenstadt" - Sanierung "Große Straße/Kleine Straße/Marktplatz"
Vorlage
FB 6/010/2021/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 6/010/2021 zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Digitales vom 24.08.2021. In dieser Sitzung wurden nochmals die baulichen Varianten für eine temporäre Sperrung der Großen Straße bzw. von Teilen der Innenstadt für den Fahrzeugverkehr besprochen. In der bisherigen Planung wurde der Vorschlag berücksichtigt, im Bereich der Einmündung der Großen Straße bewegliche Absperrgitter einzubauen, die im Falle der temporären Sperrung der Großen Straße für den Kraftfahrzeugverkehr in die Fahrbahn geklappt werden können.

 

Da die Sperrung in der Probephase vom Bauhof bzw. einem beauftragten Dritten eingerichtet und wieder aufgehoben werden musste (samt Transport der Barken), ist diese Variante bei einer regelmäßigen Sperrung nicht praktikabel, insbesondere da dies an den Wochenenden und in den späten Abendstunden erfolgen müsste.

 

 

Es wurde daher sowohl der Einbau von Schwenkgittern als auch der Einbau elektronischer Versenkpoller diskutiert, die über eine Zeitsteuerung aktiviert werden könnten. In der vorstehenden, durch das Planungsbüro vorgestellten Variante würde die Zufahrt zur Großen Straße durch jeweils zwei äußere feststehende sowie drei in der Fahrbahn befindliche Versenkpoller gesteuert. Zu beachten ist dabei, dass aufgrund der großen Anzahl unterirdischer Versorgungsanlagen drei Versenkpoller erforderlich sind, da die Lage aufgrund der notwendigen Einbautiefe eingeschränkt ist. Die Gesamtkosten dieser Variante wurden mit ca. 58.000 € brutto zzgl. jährlicher Wartungskosten von ca. 2.000 € ermittelt. Die einmaligen Herstellungskosten sind im Rahmen der Stadtsanierung mit 66,67 % förderfähig. Weiterhin müssten (nach Information aus anderen Kommunen) die Poller um eine Lichtsignalanlage ergänzt werden, die in Anschaffung und Unterhaltung weitere Kosten verursachen würde.

 

Sollte eine Sperrung etwa bereits im Bereich der Bugstraße und Bahnhofstraße erfolgen sollen, fielen die Kosten für elektronische Versenkpoller entsprechend höher aus.

 

Als Praxisbeispiel ist nachstehend die Zufahrt zur Fußgängerzone Lingen mit drei Versenkpollern und zugehöriger Ampelanlage dargestellt.

 

 

Die Entscheidung über den Einbau von Versenkpollern bzw. Absperrgittern wurde zunächst zurückgestellt und sollte im Zusammenhang mit der Entscheidung über regelmäßige temporäre Innenstadtsperrungen erneut diskutiert werden (s. Vorlage FB 1/021/2021 zur heutigen Sitzung).


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Für eine zukünftige temporäre Absperrung der Großen Straße werden die einheitlichen Gitter am Eingang der Großen Straße mit einer technischen Vorrichtung zur manuellen Schließung versehen. Sollte eine Schließung in den Bereichen Bahnhofstraße Burgstraße gewünscht sein, so sollten dort identische Gitter zum Einsatz kommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2020 der Stadt Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.20 Städtebauliche Sanierung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I