In
Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung in der
Zeit vom 02.08.2021 bis einschließlich 02.09.2021 statt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.07.2021 um
Stellungnahme bis zum 02.09.2021 gebeten.
Die Abwägung der Anregungen und
Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück), die
Satzungsendfassung sowie die Begründung zur Außenbereichssatzung „Grafeld –
Orthauser Straße“ sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Auf Wunsch werden die
Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
In den Sitzungen wird das
Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge
vorgestellt und eingehend erläutert.
Bürgermeister |
Anlagen
-
Satzungsendfassung zur Außenbereichssatzung „Grafeld – Orthauser
Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld einschließlich Begründung
-
Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling &
Twisselmann, Osnabrück)
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.
- Der Außenbereichssatzung „Grafeld – Orthauser Straße“ in Berge,
Gemeindeteil Grafeld einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung
der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 35
Absatz 6 BauGB beschlossen.