Die
Erhebung dieser Daten wurde im Rahmen einer überörtlichen Prüfung gem. §§ 1 bis
4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) ausgewertet, um
Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände aufzuzeigen. Zum Zweck der
Vergleichbarkeit erfolgte eine Kategorisierung nach Gemeindearten,
Gemeindegrößen oder regionaler Zuordnung.
Eine
Bewertung des Handelns einzelner Kommunen bzw. der kommunalen Haushalte hat der
Landesrechnungshof nicht vorgenommen. Gleichwohl sollen die Ergebnisse der
Prüfung – wie nach dem niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetz vorgesehen –
dem Rat bekanntgegeben und öffentlich ausgelegt werden. Der umfangreiche
Bericht ist der Beschlussvorlage beigefügt worden.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Die Prüfungsmitteilung „Haushaltsrisiken durch
Investitionsrückstände“ des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wird zur
Kenntnis genommen.