Betreff
Kunstprojekt in der 1912-Schule
Vorlage
FG 40/010/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die CDU/FDP-Gruppe beantragt mit Schreiben vom 24.06.2021, die Verwaltung mit der Einrichtung eines Kunstprojekts für Kinder und Jugendliche in der 1912-Schule einzurichten. Hierfür sollen Haushaltsmittel i.H.v. 10.000 € bereitgestellt werden.

 

Ideengeberin für dieses Projekt ist Frau Meurer, die mit der Meurer-Stiftung seit mehreren Jahren Projekte in der Stadt und Samtgemeinde Fürstenau unterstützt. Das Kunstprojekt soll ähnlich wie die Kunstschule SPUK in Freren durchgeführt werden.

 

Die Meurer-Stiftung hat bereits 6.000 € als Anschubfinanzierung für die Grundausstattung (Farben, Pinsel, Papier, Leinwände usw.) zur Verfügung gestellt. Auch eine Förderung in den nächsten Jahren durch die Meurer-Stiftung ist denkbar.

Neben dieser Grundausstattung werden Schränke, Regale, Bestuhlung, Staffeleien, Trocknerständer und Farbabscheider benötigt. Hierfür sind bisher keine Mittel im Haushalt der Stadt Fürstenau eingeplant. Die Mittel müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Eine Deckung ist durch Minderaufwendungen beim Produkt Wirtschaftsförderung (Multifunktionshaus) möglich.

 

Weitere Erläuterungen wird es in der Sitzung geben.

 

Der Antrag der CDU/FDP-Gruppe ist als Anlage beigefügt.


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kunstprojekt in der 1912-Schule einzurichten.

Hierfür werden außerplanmäßig 10.000 € zur Verfügung gestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 16.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 10.000 €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto:

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     gegenüber in Höhe von   

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I