Ab Vollendung des
dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt haben Kinder in Niedersachsen einen
Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Schulpflichtig werden Kinder, die
bis zum 30.09. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Allerdings können
Kinder, die im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09. sechs werden, den Schulbesuch um
ein Jahr aufschieben (Flexi-Kinder). Diese Entscheidung ist grundsätzlich bis
zum 01.05. des jeweiligen Jahres durch die Erziehungsberechtigten zu treffen.
Für die Kindergartenplanung der Samtgemeinde sind also die Kinder im Alter von
3-5 Jahren sowie die möglichen Flexi-Kinder zu betrachten.
Mit Stand
06.09.2021 sind in der Samtgemeinde Fürstenau 539 Kinder im Alter von 3-5
Jahren (Geburtszeitraum 01.08.2016 – 31.07.2019) melderechtlich erfasst:
Geburtsjahrgang |
Fürstenau |
Bippen |
Berge |
Summe |
Alter
am |
|
01.08.2021 |
|
|||||
01.08.2020
- 31.07.2021 |
97 |
34 |
36 |
167 |
1 |
Krippe |
01.08.2019
- 31.07.2020 |
116 |
24 |
37 |
177 |
2 |
|
01.08.2018
- 31.07.2019 |
107 |
27 |
40 |
174 |
3 |
Kinder-garten |
01.08.2017
- 31.07.2018 |
110 |
34 |
38 |
182 |
4 |
|
01.08.2016
- 31.07.2017 |
119 |
36 |
28 |
183 |
5 |
|
Summe |
|
|
|
539 |
|
|
Dem stehen zum
Beginn des Kindergartenjahrs 2021/2022 (01.08.2021 – 37.07.2022) folgende
Betreuungsplätze gegenüber:
|
2021 |
||||
Krippe |
Vormittags |
Nachmittags |
Ganztag |
KiGa |
|
Evang. KiTa Fürstenau |
15 |
34 |
43 |
77 |
|
Kath. KiGa Fürstenau |
15 |
93 |
25 |
118 |
|
Kath. KiGa Schwagstorf |
15 |
67 |
67 |
||
Kath. KiGa Berge |
|
93 |
18 |
111 |
|
KiGa Leuchtturm Berge |
|
20 |
20 |
||
Evang. KiTa Bippen |
15 |
51 |
25 |
76 |
|
Evang. Krippe Berge |
30 |
|
0 |
||
Kinderzentrum Fürstenau |
30 |
68 |
+ 8 Spraki |
18 |
94 |
WaKi |
|
15 |
15 |
||
|
120 |
441 |
0 |
129 |
578 |
In dieser
Aufstellung sind die im August gegründeten Übergangsgruppen in Fürstenau und
Grafeld sowie der Waldkindergarten bereits berücksichtigt. Rechnerisch hält die
Samtgemeinde Fürstenau also für jedes Kind von drei Jahren bis zum
Schuleintritt einen Kindergartenplatz vor und plant mit einer Versorgungsquote
von 100 %. Hinzu kommen jedoch Kinder, die bereits vor dem dritten Lebensjahr
einen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen und insbesondere Kinder, die vom
Schulbesuch zurückgestellt werden. Insofern reichte das Angebot an
Kindergartenplätzten zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2021 aus. Über
freie Kapazitäten verfügt jedoch allein der Waldkindergarten.
Um die Nachfrage
nach Kindergartenplätzen auch ortsnah zu bedienen, wird im Zuge der jetzigen
Baumaßnahmen an der KiTa Bippen ein weiterer Gruppenraum geschaffen, so dass
die derzeitige Kleingruppe in eine I-Gruppe (18 Plätze) oder eine Regelgruppe
(25 Plätze) umgewandelt werden kann. Dadurch werden mindestens zehn weitere
Plätze in 2022 entstehen. Wie aus der obigen Meldestatistik hervorgeht, ist die
Zahl der Ein- und Zweijährigen, also der Kinder, die 2022 bzw. 2023 in den
Kindergarten kommen, niedriger als die aktuell betreuten Jahrgänge, so dass die
Zahl der nachgefragten Kindergartenplätze zurückgehen müsste. Allerdings kam es
auch in den vergangenen Jahren durch Zuzüge immer zu nicht planbaren Nachfragen
nach Kindergartenplätzen. Insbesondere, da in allen Mitgliedsgemeinden neue
Wohnbaugebiete zur Verfügung stehen, ist damit auch für die kommenden Jahre zu
rechnen. Trotz leicht rückläufiger Kinderzahlen wird also auch mittelfristig nicht
von einem Überangebot an Kindergartenplätzen ausgegangen.
Zum
Kindergartenjahr 2021/2022 wurde die Krippengruppe am Kinderzentrum Fürstenau
sowie die Übergangsgruppe der Krippe Berge in Betrieb genommen, so dass in der
Samtgemeinde aktuell 120 Krippenplätze angeboten werden. Weitere jeweils 15
Plätze sind derzeit geplant im Rahmen der Erweiterung der Evangelischen
Kindertagesstätte in Bippen und Fürstenau, so dass ab 2022 insgesamt 150 Plätz
zur Verfügung stehen.
Außerdem wurde
beschlossen, die Katholische Kindertagesstätte St. Katharina Fürstenau um eine
Krippengruppe zu erweitern. Aufgrund des baulichen Zustands des Altgebäudes
wurde zwischenzeitlich beschlossen, die Kindertagestätte auf der Freifläche Am
Gültum neu zu bauen und nicht in den Altbestand zu investieren. Durch diese
Entwicklung kann auch die Planung an dem neuen Standort überdacht werden (s.
Vorlage FB 4/012/2020/2 zur heutigen Sitzung). Vorgeschlagen wird, an dem
Standort die bereits vorhandene Krippengruppe und zwei zusätzliche Gruppen
unterzubringen. Dadurch würde das Gesamtangebot an Krippenplätzen bis 2023 auf
180 Plätze steigen und eine Betreuungsquote nach heutiger Datenlage von rd. 50
% ermöglichen.
Zur Umsetzung des
Gesamtkonzepts sind folgende Baumaßnahmen in Umsetzung bzw. Planung:
§ Erweiterung des Kinderzentrums Fürstenau um eine Krippengruppe
(Inbetriebnahme bereits erfolgt)
§ Einrichtung einer Übergangskrippengruppe im Gemeindehaus Berge; Neubau
eines zweiten Gruppenraums an der Krippe Berge
§ Einrichtung einer Übergangskindergartengruppe in Grafeld; Neubau einer
Kindergartenaußengruppe in Grafeld
§ Umbau und Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Bippen um eine
Krippengruppe, einen Gruppenraum für den Kindergarten, einen Mitarbeiterraum
sowie einen Essensbereich
§ Umbau und Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Fürstenau um
eine Krippengruppe, Erweiterung des Mitarbeiterraums und Einrichtung eines
Elterncafés
§ Neubau der Kindertagesstätte St. Katharina
W a g e n e r |
|
T r ü t k e n |
Fachdienst II |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.