Betreff
KiTa-Entwicklungsplanung
Vorlage
FB 4/007/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt haben Kinder in Niedersachsen einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Allerdings können Kinder, die im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09. sechs werden, den Schulbesuch um ein Jahr aufschieben (Flexi-Kinder). Diese Entscheidung ist grundsätzlich bis zum 01.05. des jeweiligen Jahres durch die Erziehungsberechtigten zu treffen. Für die Kindergartenplanung der Samtgemeinde sind also die Kinder im Alter von 3-5 Jahren sowie die möglichen Flexi-Kinder zu betrachten.

 

Mit Stand 06.09.2021 sind in der Samtgemeinde Fürstenau 539 Kinder im Alter von 3-5 Jahren (Geburtszeitraum 01.08.2016 – 31.07.2019) melderechtlich erfasst:

 

Geburtsjahrgang

Fürstenau

Bippen

Berge

Summe

Alter am

 

01.08.2021

 

01.08.2020 - 31.07.2021

97

34

36

167

1

Krippe

01.08.2019 - 31.07.2020

116

24

37

177

2

01.08.2018 - 31.07.2019

107

27

40

174

3

Kinder-garten

01.08.2017 - 31.07.2018

110

34

38

182

4

01.08.2016 - 31.07.2017

119

36

28

183

5

Summe

 

 

 

539

 

 

 

Dem stehen zum Beginn des Kindergartenjahrs 2021/2022 (01.08.2021 – 37.07.2022) folgende Betreuungsplätze gegenüber:

 

 

2021

Krippe

Vormittags

Nachmittags

Ganztag

KiGa

Evang. KiTa Fürstenau

15

34

43

77

Kath. KiGa Fürstenau

15

93

25

118

Kath. KiGa Schwagstorf

15

67

67

Kath. KiGa Berge

 

93

18

111

KiGa Leuchtturm Berge

 

20

20

Evang. KiTa Bippen

15

51

25

76

Evang. Krippe Berge

30

 

0

Kinderzentrum Fürstenau

30

68

+ 8 Spraki

18

94

WaKi

 

15

15

 

120

441

0

129

578

 

In dieser Aufstellung sind die im August gegründeten Übergangsgruppen in Fürstenau und Grafeld sowie der Waldkindergarten bereits berücksichtigt. Rechnerisch hält die Samtgemeinde Fürstenau also für jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz vor und plant mit einer Versorgungsquote von 100 %. Hinzu kommen jedoch Kinder, die bereits vor dem dritten Lebensjahr einen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen und insbesondere Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Insofern reichte das Angebot an Kindergartenplätzten zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2021 aus. Über freie Kapazitäten verfügt jedoch allein der Waldkindergarten.

 

Um die Nachfrage nach Kindergartenplätzen auch ortsnah zu bedienen, wird im Zuge der jetzigen Baumaßnahmen an der KiTa Bippen ein weiterer Gruppenraum geschaffen, so dass die derzeitige Kleingruppe in eine I-Gruppe (18 Plätze) oder eine Regelgruppe (25 Plätze) umgewandelt werden kann. Dadurch werden mindestens zehn weitere Plätze in 2022 entstehen. Wie aus der obigen Meldestatistik hervorgeht, ist die Zahl der Ein- und Zweijährigen, also der Kinder, die 2022 bzw. 2023 in den Kindergarten kommen, niedriger als die aktuell betreuten Jahrgänge, so dass die Zahl der nachgefragten Kindergartenplätze zurückgehen müsste. Allerdings kam es auch in den vergangenen Jahren durch Zuzüge immer zu nicht planbaren Nachfragen nach Kindergartenplätzen. Insbesondere, da in allen Mitgliedsgemeinden neue Wohnbaugebiete zur Verfügung stehen, ist damit auch für die kommenden Jahre zu rechnen. Trotz leicht rückläufiger Kinderzahlen wird also auch mittelfristig nicht von einem Überangebot an Kindergartenplätzen ausgegangen.

 

Zum Kindergartenjahr 2021/2022 wurde die Krippengruppe am Kinderzentrum Fürstenau sowie die Übergangsgruppe der Krippe Berge in Betrieb genommen, so dass in der Samtgemeinde aktuell 120 Krippenplätze angeboten werden. Weitere jeweils 15 Plätze sind derzeit geplant im Rahmen der Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte in Bippen und Fürstenau, so dass ab 2022 insgesamt 150 Plätz zur Verfügung stehen.

 

Außerdem wurde beschlossen, die Katholische Kindertagesstätte St. Katharina Fürstenau um eine Krippengruppe zu erweitern. Aufgrund des baulichen Zustands des Altgebäudes wurde zwischenzeitlich beschlossen, die Kindertagestätte auf der Freifläche Am Gültum neu zu bauen und nicht in den Altbestand zu investieren. Durch diese Entwicklung kann auch die Planung an dem neuen Standort überdacht werden (s. Vorlage FB 4/012/2020/2 zur heutigen Sitzung). Vorgeschlagen wird, an dem Standort die bereits vorhandene Krippengruppe und zwei zusätzliche Gruppen unterzubringen. Dadurch würde das Gesamtangebot an Krippenplätzen bis 2023 auf 180 Plätze steigen und eine Betreuungsquote nach heutiger Datenlage von rd. 50 % ermöglichen.

 

Zur Umsetzung des Gesamtkonzepts sind folgende Baumaßnahmen in Umsetzung bzw. Planung:

 

§  Erweiterung des Kinderzentrums Fürstenau um eine Krippengruppe (Inbetriebnahme bereits erfolgt)

§  Einrichtung einer Übergangskrippengruppe im Gemeindehaus Berge; Neubau eines zweiten Gruppenraums an der Krippe Berge

§  Einrichtung einer Übergangskindergartengruppe in Grafeld; Neubau einer Kindergartenaußengruppe in Grafeld

§  Umbau und Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Bippen um eine Krippengruppe, einen Gruppenraum für den Kindergarten, einen Mitarbeiterraum sowie einen Essensbereich

§  Umbau und Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Fürstenau um eine Krippengruppe, Erweiterung des Mitarbeiterraums und Einrichtung eines Elterncafés

§  Neubau der Kindertagesstätte St. Katharina

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.