Betreff
Beteiligung der Stadt Fürstenau am Förderprogramm "Perspektive Innenstadt!"
Vorlage
FB 1/016/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau hat fristwahrend am 13.07.2021 einen Antrag auf Aufnahme in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ und Zuteilung eines kommunalen Budgets für die Projektumsetzung beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gestellt.

 

Durch das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ fördert das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung investive sowie nicht-investive Maßnahmen, deren Schwerpunkt in der Innenstadt / im Ortskern von Ober-, Mittel- und Grundzentren von Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden in Niedersachsen liegt.

Antragsberechtigt sind hierbei alle niedersächsischen Städte sowie alle Samt- und Einheitsgemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, in denen mindestens ein Grundzentrum festgelegt ist. Zum geforderten Stichtag hatte die Stadt Fürstenau als Grundzentrum 9.520 und die Samtgemeinde Fürstenau 16.063 Einwohnerinnen und Einwohner.

Entsprechend der Förderrichtlinie muss der Antrag für eine Mitgliedsgemeinde, die als Grundzentrum festgelegt wurde, von der entsprechenden Samtgemeinde gestellt werden.

 

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dabei beträgt die Förderung maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mit 16.063 Einwohnerinnen und Einwohner, wird die Samtgemeinde Fürstenau entsprechend der Förderrichtlinie dem Cluster 4 zugeordnet. Damit beträgt das reservierte Budget 320.000 Euro. Es kann zudem ein Mehrbedarf beantragt werden. Diese Mehrbedarfsdeckung entsteht durch nicht abgerufene Budgets, die Kommunen mit höherem Bedarf zugeordnet werden.

 

Der Antrag auf Aufnahme in das Sofortprogramm musste bis zum 15.07.2021 gestellt werden. Die Prüfung der eingegangenen Anträge erfolgt bis zum 31.08.2021, sodass daraufhin bis zum 14.09.2021 die Bescheide für die reservierten Förderbudgets erstellt werden. Bei einem positiven Bescheid, können ab Oktober 2021 konkrete Projektförderungen bei der NBank beantragt werden. Die Projekte müssen zwingend bis zum 31.03.2023 abgeschlossen werden.

 

Die Untergrenze für einzelne Projekte beträgt bei investiven Maßnahmen 50.000 Euro und bei nicht-investiven Maßnahmen 30.000 Euro. Die Projekte müssen dabei in einem maßgeblich innerstädtischen Bereich liegen. Dieser Bereich ist bei dem Antrag auf Aufnahme in das Sofortprogramm bereits zu definieren und wird durch den Aufnahmebescheid vom Fördergeber festgeschrieben.

 

Nähere Informationen zum Sofortprogramm und dem Antrag werden in der Sitzung vorgestellt.


S c h o c k e m ö h l e

 

T r ü t k e n

Stabstelle

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Fürstenau bittet die Samtgemeinde Fürstenau einen Antrag auf Aufnahme in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ und Zuteilung eines kommunalen Budgets für die Projektumsetzung zu stellen. Dabei soll gleichzeitig auch ein Antrag auf Mehrbedarf von über 200.000 Euro gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Der Eigenanteil für die Stadt Fürstenau richtet sich nach den Projekten und dem bewilligten Budget. Entsprechende Mittel sind im Rahmen der Haushalte 2022/ 2023 projektbezogen bereitzustellen.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I