Die Samtgemeinde Fürstenau ist seit 2020 Gesellschafter der
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL GmbH).
Das
Jahr 2020 teilte sich in die Rumpfgeschäftsjahre vom 27.03. – 30.04. sowie vom
01.05. – 31.12.2020 auf. Das operative Geschäft wurde zum 01.05.2020
aufgenommen. Der vorhergehende Zeitraum war ausschließlich vorgesehen, um die
erforderlichen finanziellen, organisatorischen und steuerrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Außer der Bereitstellung von Kapitaleinlagen, sind
daher nahezu keine weiteren Geschäftsvorfälle in dem Zeitraum 27.03. – 30.04.
angefallen. Um eine wirtschaftliche Abwicklung zu gewährleisten und keine
weiteren Kosten zu generieren, soll daher auf eine Abschlussprüfung für den
Zeitraum 27.03. – 30. 04.2020 verzichtet werden.
Im
Gesellschaftervertrag ist, wie es das Kommunalrecht vorschreibt, eine
Jahresabschlussprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück
bzw. der Stadt Osnabrück im dreijährigen Wechsel festgelegt worden.
Nach § 158 Abs. 4 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann die Kommune beschließen, auf die
Jahresabschlussprüfung zu verzichten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind,
z.B. ein geringer Betriebsumsatz nach Höhe der Bilanzsumme und Umsatz. Die
Kriterien sind für die TOL GmbH als erfüllt anzusehen, da das Geschäftsjahr
ausschließlich dazu diente, die organisatorischen und finanziellen
Voraussetzungen zu treffen, was sich in den Zahlen widerspiegelt.
Die
notwendige Anhörung des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises ist
erfolgt. Das Prüfungsamt ist mit dem Verzicht auf eine Jahresabschlussprüfung
einverstanden.
Die
Gesellschafterversammlung der TOL GmbH hat bereits einen entsprechenden
Beschluss unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien gefasst.
M o o r m a n n |
|
T r ü t k e n |
Fachdienst I |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.03.2020 - 30.04.2020 der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH wird auf eine Jahresabschlussprüfung verzichtet.