Betreff
Beteiligung an der TOL GmbH - Verzicht auf die Jahresabschlussprüfung
Vorlage
FB 3/005/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau ist seit 2020 Gesellschafter der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL GmbH).

Das Jahr 2020 teilte sich in die Rumpfgeschäftsjahre vom 27.03. – 30.04. sowie vom 01.05. – 31.12.2020 auf. Das operative Geschäft wurde zum 01.05.2020 aufgenommen. Der vorhergehende Zeitraum war ausschließlich vorgesehen, um die erforderlichen finanziellen, organisatorischen und steuerrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Außer der Bereitstellung von Kapitaleinlagen, sind daher nahezu keine weiteren Geschäftsvorfälle in dem Zeitraum 27.03. – 30.04. angefallen. Um eine wirtschaftliche Abwicklung zu gewährleisten und keine weiteren Kosten zu generieren, soll daher auf eine Abschlussprüfung für den Zeitraum 27.03. – 30. 04.2020 verzichtet werden.

 

Im Gesellschaftervertrag ist, wie es das Kommunalrecht vorschreibt, eine Jahresabschlussprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück bzw. der Stadt Osnabrück im dreijährigen Wechsel festgelegt worden.

 

Nach § 158 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann die Kommune beschließen, auf die Jahresabschlussprüfung zu verzichten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, z.B. ein geringer Betriebsumsatz nach Höhe der Bilanzsumme und Umsatz. Die Kriterien sind für die TOL GmbH als erfüllt anzusehen, da das Geschäftsjahr ausschließlich dazu diente, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu treffen, was sich in den Zahlen widerspiegelt.

 

Die notwendige Anhörung des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises ist erfolgt. Das Prüfungsamt ist mit dem Verzicht auf eine Jahresabschlussprüfung einverstanden.

 

Die Gesellschafterversammlung der TOL GmbH hat bereits einen entsprechenden Beschluss unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien gefasst.

 

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.03.2020 - 30.04.2020 der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH wird auf eine Jahresabschlussprüfung verzichtet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3