Betreff
Außenbereichssatzung Vechtel
Vorlage
BIP/041/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Gemeinde Bippen hat entschieden, dass in Anlehnung an die Außenbereichssatzung Restrup auch eine Außenbereichssatzung für den Bereich Vechtel entwickelt werden soll.

Territorial soll die Außenbereichssatzung entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen reichen. Eine skizzierte zeichnerische Darstellung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Derzeit werden die immissionsrechtlichen Grundsatzfragen für eine weitere Bebauung und landwirtschaftliche Nutzung im Konsens unter Umständen als divergierend entscheidend eingeschätzter Interessen abgewogen. Hierzu hat die Gemeinde Bippen gemeinsam mit der Familie Többen ein entsprechendes Immissionsgutachten durch die Landwirtschaftskammer erstellen lassen, um die Vorteile und eventuelle Einschränkungen thematisieren zu können und diese im Interesse der Beteiligten einbeziehen zu können.

Im Rahmen der Bauausschusssitzung wird seitens der Gemeindeverwaltung der Sachstand erläutert und die immissionsrechtlichen Einschränkungen thematisiert, um auf dieser Basis einen Aufstellungsbeschluss, möglichst noch vor der Sommerpause, treffen zu können.

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlage

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend des als Anlage beigefügten Geltungsbereichs wird die Außenbereichssatzung Vechtel aufgestellt. Das Büro Dehling und Twisselmann wird mit der Bauleitplanung beauftragt.