Die Gemeinde Bippen hat entschieden, dass in
Anlehnung an die Außenbereichssatzung Restrup auch eine Außenbereichssatzung
für den Bereich Vechtel entwickelt werden soll.
Territorial soll die Außenbereichssatzung
entlang der Dorfstraße von dem Haus Stöckel bis zur Hofstelle Többen reichen.
Eine skizzierte zeichnerische Darstellung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Derzeit werden die immissionsrechtlichen
Grundsatzfragen für eine weitere Bebauung und landwirtschaftliche Nutzung im
Konsens unter Umständen als divergierend entscheidend eingeschätzter Interessen
abgewogen. Hierzu hat die Gemeinde Bippen gemeinsam mit der Familie Többen ein
entsprechendes Immissionsgutachten durch die Landwirtschaftskammer erstellen
lassen, um die Vorteile und eventuelle Einschränkungen thematisieren zu können
und diese im Interesse der Beteiligten einbeziehen zu können.
Im Rahmen der Bauausschusssitzung wird
seitens der Gemeindeverwaltung der Sachstand erläutert und die
immissionsrechtlichen Einschränkungen thematisiert, um auf dieser Basis einen
Aufstellungsbeschluss, möglichst noch vor der Sommerpause, treffen zu können.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Entsprechend des als Anlage beigefügten
Geltungsbereichs wird die Außenbereichssatzung Vechtel aufgestellt. Das Büro
Dehling und Twisselmann wird mit der Bauleitplanung beauftragt.