Betreff
Beplanung der Gemeindeflächen im Bebauungsplan 14 Klusacker für eine Altenwohnanlage
Vorlage
BIP/040/2021
Art
Beschlussvorlage Bippen

Im Rahmen der gemeindlichen Infrastruktur zeigt sich sehr deutlich, dass es in der Gemeinde Bippen an einer Altenwohnanlage fehlt, so dass hier Planungs- und Realisierungsbedarf besteht. Aus Sicht der Gemeinde Bippen ist neben einer reinen Altenwohnanlage auf jeden Fall auch die Integration eines ambulanten Pflegedienstes in eine solche Altenwohnanlage sinnvoll und planerisch sollte auch eine Tagespflege sowie eine Altenwohngemeinschaft initiiert werden. Im Rahmen von Dorfentwicklung wäre es äußerst sinnvoll, wenn in einem solchen Planungsprozess auch sichergestellt wird, dass ein Begegnungsraum Teil der Gesamtkonzeptualisierung wird, um auch Begegnungen der Bewohnerinnen und Bewohner in einem Gemeinschaftsraum sicherzustellen, um dort zu kommunizieren und auch Freizeit zu organisieren bis hin zu kleinerer Geburtstagsfeiern.

In der Vergangenheit fanden Gespräche mit Interessenten einer solchen Gesamtkozeptualisierung statt und Herr Stefan Apke, der in der Vergangenheit auch an anderen Standorten Altenwohnungen/Altenwohnanlagen etc. konzipiert hat, möchte auch für die Gemeinde Bippen ein solches Rahmenkonzept entwickeln. In diesem Konzeptualisierungsprozess sind neben dem Unternehmer auch die Diakonische Stiftung Bethanien Quakenbrück und der Pflegedienst Vogel einbezogen.

Die Gemeinde Bippen verfügt über ein ca. 10.000 m² großes erschlossenes Grundstück innerhalb des Bebauungsplans Nr. 14, welches planungsrechtlich für Altenwohnungen / eine Altenwohnanlage vorgesehen ist. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit und des Erfordernisses eine Altenwohnanlage zu konzeptualisieren und zu errichten und der Tatsache, dass die Gemeinde Bippen über ein planungsrechtlich abgesichertes Grundstück verfügt, sollte der Planungsprozess für die Realisierung einer entsprechenden Altenwohnanlage initiiert werden. Dabei ist klar, dass in einem ersten Bauabschnitt die Wohnungen errichtet werden und in weiteren Planungs- und Umsetzungsprozessen auch die Alten-WG und die Tagespflege umgesetzt werden muss. Vor diesem Hintergrund sind mit dem Investor und den fachlich Beteiligten weitere Gespräche hinsichtlich der Umsetzung zu führen und die Verwaltung wird beauftragt, hier mit dem Investor Grunderwerbsgespräche zu führen, um einen entsprechenden Bauprozess in Teilabschnitten zu realisieren.

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • entsprechende Grundstücksgespräche mit dem Investor zu führen und die Planungen zu forcieren
  • regelmäßig die gemeindlichen Gremien über den Planungsprozess und die Ergebnisses zu informieren.