Im Rahmen
der gemeindlichen Infrastruktur zeigt sich sehr deutlich, dass es in der
Gemeinde Bippen an einer Altenwohnanlage fehlt, so dass hier Planungs- und
Realisierungsbedarf besteht. Aus Sicht der Gemeinde Bippen ist neben einer
reinen Altenwohnanlage auf jeden Fall auch die Integration eines ambulanten
Pflegedienstes in eine solche Altenwohnanlage sinnvoll und planerisch sollte
auch eine Tagespflege sowie eine Altenwohngemeinschaft initiiert werden. Im
Rahmen von Dorfentwicklung wäre es äußerst sinnvoll, wenn in einem solchen
Planungsprozess auch sichergestellt wird, dass ein Begegnungsraum Teil der
Gesamtkonzeptualisierung wird, um auch Begegnungen der Bewohnerinnen und
Bewohner in einem Gemeinschaftsraum sicherzustellen, um dort zu kommunizieren
und auch Freizeit zu organisieren bis hin zu kleinerer Geburtstagsfeiern.
In der
Vergangenheit fanden Gespräche mit Interessenten einer solchen Gesamtkozeptualisierung
statt und Herr Stefan Apke, der in der Vergangenheit auch an anderen Standorten
Altenwohnungen/Altenwohnanlagen etc. konzipiert hat, möchte auch für die
Gemeinde Bippen ein solches Rahmenkonzept entwickeln. In diesem Konzeptualisierungsprozess
sind neben dem Unternehmer auch die Diakonische Stiftung Bethanien Quakenbrück
und der Pflegedienst Vogel einbezogen.
Die Gemeinde
Bippen verfügt über ein ca. 10.000 m² großes erschlossenes Grundstück innerhalb
des Bebauungsplans Nr. 14, welches planungsrechtlich für Altenwohnungen / eine
Altenwohnanlage vorgesehen ist. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit und des
Erfordernisses eine Altenwohnanlage zu konzeptualisieren und zu errichten und
der Tatsache, dass die Gemeinde Bippen über ein planungsrechtlich abgesichertes
Grundstück verfügt, sollte der Planungsprozess für die Realisierung einer
entsprechenden Altenwohnanlage initiiert werden. Dabei ist klar, dass in einem
ersten Bauabschnitt die Wohnungen errichtet werden und in weiteren Planungs-
und Umsetzungsprozessen auch die Alten-WG und die Tagespflege umgesetzt werden
muss. Vor diesem Hintergrund sind mit dem Investor und den fachlich Beteiligten
weitere Gespräche hinsichtlich der Umsetzung zu führen und die Verwaltung wird
beauftragt, hier mit dem Investor Grunderwerbsgespräche zu führen, um einen
entsprechenden Bauprozess in Teilabschnitten zu realisieren.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
- entsprechende Grundstücksgespräche mit dem Investor zu führen und die Planungen zu forcieren
- regelmäßig die gemeindlichen Gremien über den Planungsprozess und die Ergebnisses zu informieren.