Betreff
Sportplatzerweiterung "Am Buchbach" in Berge
Vorlage
BER/018/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

a)  Sportplatz:


Die Gemeinde Berge hat im Jahr 2013 die zwischen dem Sportplatz „Am Buchbach“ und den Trainingsplätzen des TuS Berge e.V. gelegene Ackerfläche erworben und diese fortan verpachtet. Die als Trainingsplatz durch den TuS genutzte Fläche steht im Eigentum der Gemeinde Berge und war bereits im vorher gültigen Bebauungsplan „Industriegebiet“ als Gewerbefläche ausgewiesen. Die erworbene Ackerfläche war hingegen nicht überplant.

Im Hinblick auf die Erweiterung der Firma Segler wurde der seinerzeit gültige Bebauungsplan überarbeitet und mit Ratsbeschluss vom 17.05.2017 der Bebauungsplan Nr. 18 “Gewerbepark Friedrich-Segler-Str.“ als Satzung erlassen. In diesem Bebauungsplan sind die Trainingsplätze als Gewerbegebietsflächen und die bisherige Ackerfläche als Grünfläche (Zweckbestimmung Sportplatz) ausgewiesen. Zielvorstellung ist es, die Sportplätze zu arrondieren und die die bisher als Trainingsplatz genutzten Flächen als Gewerbeflächen zu vermarkten.


Um dieses Ziel umzusetzen, wurde erstmals im Jahr 2017 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) einen Förderantrag nach dem „ZILE-Programm“ gestellt, welches eine Förderung von max. 500.000 € vorsieht. Um den maximalen Förderbetrag auszuschöpfen, wurden in die Planungen neben dem eigentlich erforderlichen Sport- und Trainingsplatz weitere Freizeitanlagen (wie Wohnmobilstellplätze, Outdoorfitnessgeräte etc.) mit berücksichtigt. Mit Bescheid vom 17.08.2018 erfolgte die Ablehnung durch das ArL. Da von dort signalisiert wurde, dass für das nächste Förderjahr mehr finanzielle Mittel zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, wurde unter Datum vom 13.09.2018 ein erneuter, aber modifizierten Antrag gestellt, der jedoch auch mit Bescheid vom 29.07.2019 abgelehnt wurde.

 

In der Folgezeit gab es seitens des TuS Berge e.V., des Ingenieurbüros Bohmann, welches seinerzeit die Entwürfe erstellt hatte und des Unterzeichners vielfache Überlegungen, wie dieses Projekt kostengünstiger realisiert werden kann. Zunächst ist festzustellen, dass eine Beschränkung auf das Notwendige, nämlich auf die Anlage eines Sport- und Trainingsplatzes erfolgen sollte.

 

Es wurden mehrere Gespräche mit potenziellen Fördermittelgebern, wie dem Kreissportbund und auch mit dem ArL geführt. Allen Förderprogrammen ist jedoch gemeinsam, dass zwingend eine öffentliche Ausschreibung erfolgen muss. Eine öffentliche Ausschreibung erfordert hingegen, dass die Baumaßnahme nach den geltenden DIN-Vorschriften, hier die DIN 18035-4 „Sportplätze, Rasenflächen“ erfolgen muss.


Um überhaupt abzuschätzen, welche Arbeiten erforderlich sind, wurde ein Bodengutachten bei der Firma LLS Labor für Landschafts- und Sportstättenbau in Auftrag geben, die eine punktuelle Bodenuntersuchung durchgeführt und eine Handlungsempfehlung für die Herstellung eines Sportplatzes nach DIN-Vorgaben ausgearbeitet haben.


Dieses Gutachten wurde seitens des Ingenieurbüros Bohmann in Zusammenarbeit mit der Fa. Schlüwe aus Kettenkamp mit Kosten hinterlegt. Diese Kakulaktion sowie das damalige Konzept sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.


Das Aufwendige bei der Herstellung eines Sportplatzes nach DIN-Vorgaben ist, dass nach dem Entfernen des Oberbodens so genannten „Drainschlitze“ (hier ca. 11.500 lfm)  einzuarbeiten sind und die gesamte Fläche mit einer Kiesschicht zu bedecken ist (ca. 380 Tonnen). Anschließend wird ein Gemisch aus Oberboden, gewaschenem Sand, Lavadur und Weißtorf hergestellt und eingearbeitet. Allein die Kosten für die Herstellung der „Drainschlitze“ belaufen sich 54.055 € brutto. Der Materialpreis für den Kies beträgt 20.755 €. Die weiteren Materialpreise, nämlich gewaschener Sand, Lavadur und Weißtorf belaufen sich auf 79.477 €, hinzu kommen noch die Kosten für das Mischen. Für die Erstellung eines Spielfeldaufbaus nach DIN-Vorgaben fallen somit alleine Kosten von rd. 155.000 € an.

 

Unter Beteiligung des ehemaligen Inhabers der Fa. Schlüwe, Herrn Klaus Schlüwe, wurden mehrere Gespräche mit der Zielsetzung einer möglichen Kosteneinsparung, auch unter Beteiligung des TuS Berge e.V., geführt. Herr Schlüwe wies darauf hin, dass ein nach DIN-Vorgabe gebautes Spielfeld erhebliche Folgekosten für den Verein verursacht, die ein Mehrfaches der Kosten für einen konventionellen Platz betragen. Zum einen ist eine DIN-Rasenfläche wegen der erhöhten Wasserdurchlässigkeit nahezu ständig zu bewässern und wegen des geringen Humusanteils mineralisch zu düngen. Darüber hinaus hat mehrmals jährlich neben dem Vertikutieren auch eine Aerifizierung (Tiefenlüftung) zu erfolgen, was nur sinnvoll durch Fachfirmen durchgeführt werden kann. Für beide Plätze (Trainings- und Spielfeld) würde sich die Gesamtkosten auf rd. 8.000 € p.a. belaufen. Ferner wies er darauf hin, dass es in Berge und Grafeld nur einen Platz gibt, der nach DIN-Vorgaben errichtet wurde, nämlich der an der Oberschule am Sonnenberg in Berge. Wenn der Pflegeaufwand nicht entsprechend den Vorgaben betrieben wird, ist ein DIN-Platz binnen kürzester Zeit schlechter bespielbar als ein konventionell hergestellter Sportplatz.

 

Angesichts der zu erwartenden Folgekosten und den positiven Erfahrungen mit den bisherigen konventionellen Plätzen möchte der TuS Berge nicht, dass ein entsprechender Platz nach DIN- Vorgaben erstellt wird.


Hinsichtlich des erforderlichen Aufwandes wird durch das Ingenieurbüro Bohmann in Zusammenarbeit mit Herrn Schlüwe empfohlen, den Oberboden mit einer Planierraupe abzuschieben und dabei schon eine Trennung nach Bodenarten vorzunehmen. Die entsprechende freigeschobene Fläche ist zu planieren und zur Herstellung der erhöhten Wasserdurchlässigkeit mit Tiefenhaken durchzuziehen. Anschließend sind verschiedene Schichten Oberboden wieder aufzubringen, wobei diese labortechnisch untersucht werden sollten. Sinnvoll eingebracht werden kann nur mit einem Radlader, wobei das Planieren mit einem entsprechenden Gräder zu erfolgen hat. Ferner wird empfohlen, auch gleichzeitig eine automatische Beregnungsanlage einzubauen.

Insgesamt können durch diesen vereinfachten Ausbau erhebliche Kosten gespart werden, da auch der Einsatz der Bauhofmitarbeiter und freiwilliger Helfer möglich ist. Eine öffentliche Ausschreibung ist aus den vorgenannten Ausführungen hingegen nicht möglich, da nicht entsprechend der DIN-Vorgabe gebaut wird.

 

Es wird daher vorgeschlagen bezüglich der jeweiligen erforderlichen Einzelgewerke zunächst zu prüfen, ob diese in Eigenleistung erbracht werden können. Falls dies nicht der Fall ist, sollten die Gewerke an entsprechende Fachfirmen vergeben werden. Für die entsprechende Durchführung der Maßnahme sollte die Verwaltung beauftragt werden, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.


b) Flutlichtanlage:


Hinsichtlich der Flutlichtanlage hat sich der TuS Berge um eine Förderung beim Landes- bzw. Kreissportbund bemüht. Von dort wurde eine Förderung für das Jahr 2021 in Aussicht gestellt. Die Kosten für eine entsprechende Flutlichtanlage belaufen sich nach den vorliegenden Angeboten auf ca. 60.000 €, wobei seitens des Landes- bzw. Kreissportbundes eine Förderung von bis zu 30 % in Aussicht gestellt wird. Hiernach beläuft sich die Förderung auf rd. 18.000 €, 6.000 € ist nach Vergaberichtlinien der Vereinseigenanteil und die bisher nicht gedeckten Kosten belaufen sich auf 36.000 €. Hierfür ist jedoch eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, wobei Bauherr der TuS Berge ist.

 

Bei den entsprechenden Angeboten für die Flutlichtanlage handelt es sich um eine solche, die fundamentfrei errichtet wird. Die entsprechenden Stromkabel müssen jedoch bereits bei Anlage des Sportplatzes mitverlegt werden. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn mit dem TuS Berge ein mindestens 12-jähriger Nutzungsvertrag über die Fläche geschlossen wird.


Es wird daher vorgeschlagen:

 

  • mit dem TuS Berge e.V. einen, den Förderrichtlinien entsprechenden Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu schließen, wobei die Unterhaltungs- und Folgekosten zu Lasten des Vereins gehen

 

  • für das Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 36 T€ als Zuschuss für den TuS zur Errichtung der Flutlichtanlage zur Verfügung zu stellen.

 


c) Nebenanlagen/ Ausstattung:


Was die Parkplätze anbelangt, erscheint es sinnvoll, diese beim (möglichen) Ausbau der Straße „Upberg“ entsprechend mit zu berücksichtigen. Es ist angedacht, dass die Straße im Zusammenhang mit der Straßenverlegung bei der Firma Segler bituminös ausgebaut und verbreitert werden soll. Hier erscheint es angebracht, einen notwendigen Parkstreifen entlang des neuen Spielfeldes gleich mit zu asphaltieren, wobei die Auftragsvergabe im Zusammenhang mit dieser Maßnahme erfolgen sollte.

 

Bezüglich der Spielplatzbarriere und eines Ballfangzaunes (nur östlich und in Richtung Teiche bzw. der Straße „Fürstenauer Damm“) und evtl. im Bereich des Parkplatzes erscheint es sinnvoll, dass seitens der Gemeinde Berge das Material beschafft, der Aufbau jedoch in Eigenleistung und durch die Mitglieder des TuS Berge erfolgt.


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

         

        - Lageplan/Konzept

        - Kostenschätzung nach DIN-Vorgaben


Beschlussvorschlag:

 

- ohne Beschlussvorschlag -

 

 


Finanzielle Auswirkungen:



Im Haushalt 2020 waren Mittel in Höhe von 60.000 €  eingeplant, die als sog. Haushaltsreste zur Verfügung stehen. Im Haushaltsjahr 2021 wurden weitere Mittel in Höhe von 50.000€ eingeplant, so dass insgesamt Finanzmittel in Höhe von 110.000 € zur Verfügung sthen.