a)
Sportplatz:
Die Gemeinde Berge hat im Jahr 2013 die zwischen dem Sportplatz „Am Buchbach“
und den Trainingsplätzen des TuS Berge e.V. gelegene Ackerfläche erworben und
diese fortan verpachtet. Die als Trainingsplatz durch den TuS genutzte Fläche
steht im Eigentum der Gemeinde Berge und war bereits im vorher gültigen
Bebauungsplan „Industriegebiet“ als Gewerbefläche ausgewiesen. Die erworbene
Ackerfläche war hingegen nicht überplant.
Im Hinblick auf die Erweiterung der Firma Segler wurde der seinerzeit gültige Bebauungsplan überarbeitet und mit Ratsbeschluss vom 17.05.2017 der Bebauungsplan Nr. 18 “Gewerbepark Friedrich-Segler-Str.“ als Satzung erlassen. In diesem Bebauungsplan sind die Trainingsplätze als Gewerbegebietsflächen und die bisherige Ackerfläche als Grünfläche (Zweckbestimmung Sportplatz) ausgewiesen. Zielvorstellung ist es, die Sportplätze zu arrondieren und die die bisher als Trainingsplatz genutzten Flächen als Gewerbeflächen zu vermarkten.
Um dieses Ziel umzusetzen, wurde erstmals im Jahr 2017 beim Amt für regionale
Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) einen Förderantrag nach dem „ZILE-Programm“
gestellt, welches eine Förderung von max. 500.000 € vorsieht. Um den maximalen
Förderbetrag auszuschöpfen, wurden in die Planungen neben dem eigentlich
erforderlichen Sport- und Trainingsplatz weitere Freizeitanlagen (wie
Wohnmobilstellplätze, Outdoorfitnessgeräte etc.) mit berücksichtigt. Mit
Bescheid vom 17.08.2018 erfolgte die Ablehnung durch das ArL. Da von dort
signalisiert wurde, dass für das nächste Förderjahr mehr finanzielle Mittel zur
Ausschüttung zur Verfügung stehen, wurde unter Datum vom 13.09.2018 ein
erneuter, aber modifizierten Antrag gestellt, der jedoch auch mit Bescheid vom
29.07.2019 abgelehnt wurde.
In der Folgezeit gab es seitens des TuS Berge e.V., des Ingenieurbüros Bohmann, welches seinerzeit die Entwürfe erstellt hatte und des Unterzeichners vielfache Überlegungen, wie dieses Projekt kostengünstiger realisiert werden kann. Zunächst ist festzustellen, dass eine Beschränkung auf das Notwendige, nämlich auf die Anlage eines Sport- und Trainingsplatzes erfolgen sollte.
Es wurden mehrere Gespräche mit potenziellen Fördermittelgebern, wie dem Kreissportbund und auch mit dem ArL geführt. Allen Förderprogrammen ist jedoch gemeinsam, dass zwingend eine öffentliche Ausschreibung erfolgen muss. Eine öffentliche Ausschreibung erfordert hingegen, dass die Baumaßnahme nach den geltenden DIN-Vorschriften, hier die DIN 18035-4 „Sportplätze, Rasenflächen“ erfolgen muss.
Um überhaupt abzuschätzen, welche Arbeiten erforderlich sind, wurde ein
Bodengutachten bei der Firma LLS Labor für Landschafts- und Sportstättenbau in
Auftrag geben, die eine punktuelle Bodenuntersuchung durchgeführt und eine
Handlungsempfehlung für die Herstellung eines Sportplatzes nach DIN-Vorgaben
ausgearbeitet haben.
Dieses Gutachten wurde seitens des Ingenieurbüros Bohmann in Zusammenarbeit mit
der Fa. Schlüwe aus Kettenkamp mit Kosten hinterlegt. Diese Kakulaktion sowie
das damalige Konzept sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Das Aufwendige bei der Herstellung eines Sportplatzes nach DIN-Vorgaben ist,
dass nach dem Entfernen des Oberbodens so genannten „Drainschlitze“ (hier ca.
11.500 lfm) einzuarbeiten sind und die
gesamte Fläche mit einer Kiesschicht zu bedecken ist (ca. 380 Tonnen).
Anschließend wird ein Gemisch aus Oberboden, gewaschenem Sand, Lavadur und
Weißtorf hergestellt und eingearbeitet. Allein die Kosten für die Herstellung
der „Drainschlitze“ belaufen sich 54.055 € brutto. Der Materialpreis für den Kies
beträgt 20.755 €. Die weiteren Materialpreise, nämlich gewaschener Sand,
Lavadur und Weißtorf belaufen sich auf 79.477 €, hinzu kommen noch die Kosten für
das Mischen. Für die Erstellung eines Spielfeldaufbaus nach DIN-Vorgaben fallen
somit alleine Kosten von rd. 155.000 € an.
Unter Beteiligung des ehemaligen Inhabers der Fa. Schlüwe, Herrn Klaus Schlüwe, wurden mehrere Gespräche mit der Zielsetzung einer möglichen Kosteneinsparung, auch unter Beteiligung des TuS Berge e.V., geführt. Herr Schlüwe wies darauf hin, dass ein nach DIN-Vorgabe gebautes Spielfeld erhebliche Folgekosten für den Verein verursacht, die ein Mehrfaches der Kosten für einen konventionellen Platz betragen. Zum einen ist eine DIN-Rasenfläche wegen der erhöhten Wasserdurchlässigkeit nahezu ständig zu bewässern und wegen des geringen Humusanteils mineralisch zu düngen. Darüber hinaus hat mehrmals jährlich neben dem Vertikutieren auch eine Aerifizierung (Tiefenlüftung) zu erfolgen, was nur sinnvoll durch Fachfirmen durchgeführt werden kann. Für beide Plätze (Trainings- und Spielfeld) würde sich die Gesamtkosten auf rd. 8.000 € p.a. belaufen. Ferner wies er darauf hin, dass es in Berge und Grafeld nur einen Platz gibt, der nach DIN-Vorgaben errichtet wurde, nämlich der an der Oberschule am Sonnenberg in Berge. Wenn der Pflegeaufwand nicht entsprechend den Vorgaben betrieben wird, ist ein DIN-Platz binnen kürzester Zeit schlechter bespielbar als ein konventionell hergestellter Sportplatz.
Angesichts der zu erwartenden Folgekosten und den positiven Erfahrungen mit den bisherigen konventionellen Plätzen möchte der TuS Berge nicht, dass ein entsprechender Platz nach DIN- Vorgaben erstellt wird.
Hinsichtlich des erforderlichen Aufwandes wird durch das Ingenieurbüro Bohmann
in Zusammenarbeit mit Herrn Schlüwe empfohlen, den Oberboden mit einer
Planierraupe abzuschieben und dabei schon eine Trennung nach Bodenarten
vorzunehmen. Die entsprechende freigeschobene Fläche ist zu planieren und zur
Herstellung der erhöhten Wasserdurchlässigkeit mit Tiefenhaken durchzuziehen.
Anschließend sind verschiedene Schichten Oberboden wieder aufzubringen, wobei
diese labortechnisch untersucht werden sollten. Sinnvoll eingebracht werden
kann nur mit einem Radlader, wobei das Planieren mit einem entsprechenden
Gräder zu erfolgen hat. Ferner wird empfohlen, auch gleichzeitig eine
automatische Beregnungsanlage einzubauen.
Insgesamt können durch diesen vereinfachten Ausbau erhebliche Kosten gespart
werden, da auch der Einsatz der Bauhofmitarbeiter und freiwilliger Helfer
möglich ist. Eine öffentliche Ausschreibung ist aus den vorgenannten
Ausführungen hingegen nicht möglich, da nicht entsprechend der DIN-Vorgabe
gebaut wird.
Es wird daher vorgeschlagen bezüglich der jeweiligen
erforderlichen Einzelgewerke zunächst zu prüfen, ob diese in Eigenleistung
erbracht werden können. Falls dies nicht der Fall ist, sollten die Gewerke an
entsprechende Fachfirmen vergeben werden. Für die entsprechende Durchführung
der Maßnahme sollte die Verwaltung beauftragt werden, die entsprechenden
Aufträge zu vergeben.
b) Flutlichtanlage:
Hinsichtlich der Flutlichtanlage hat sich der TuS Berge um eine Förderung beim
Landes- bzw. Kreissportbund bemüht. Von dort wurde eine Förderung für das Jahr
2021 in Aussicht gestellt. Die Kosten für eine entsprechende Flutlichtanlage
belaufen sich nach den vorliegenden Angeboten auf ca. 60.000 €, wobei seitens
des Landes- bzw. Kreissportbundes eine Förderung von bis zu 30 % in Aussicht
gestellt wird. Hiernach beläuft sich die Förderung auf rd. 18.000 €, 6.000 €
ist nach Vergaberichtlinien der Vereinseigenanteil und die bisher nicht
gedeckten Kosten belaufen sich auf 36.000 €. Hierfür ist jedoch eine
öffentliche Ausschreibung durchzuführen, wobei Bauherr der TuS Berge ist.
Bei den entsprechenden Angeboten für die Flutlichtanlage handelt es sich um eine solche, die fundamentfrei errichtet wird. Die entsprechenden Stromkabel müssen jedoch bereits bei Anlage des Sportplatzes mitverlegt werden. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn mit dem TuS Berge ein mindestens 12-jähriger Nutzungsvertrag über die Fläche geschlossen wird.
Es wird daher vorgeschlagen:
- mit dem TuS Berge e.V. einen, den Förderrichtlinien entsprechenden Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu schließen, wobei die Unterhaltungs- und Folgekosten zu Lasten des Vereins gehen
- für das Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 36 T€ als Zuschuss für den TuS zur Errichtung der Flutlichtanlage zur Verfügung zu stellen.
c) Nebenanlagen/ Ausstattung:
Was die Parkplätze anbelangt, erscheint es sinnvoll, diese beim (möglichen)
Ausbau der Straße „Upberg“ entsprechend mit zu berücksichtigen. Es ist
angedacht, dass die Straße im Zusammenhang mit der Straßenverlegung bei der
Firma Segler bituminös ausgebaut und verbreitert werden soll. Hier erscheint es
angebracht, einen notwendigen Parkstreifen entlang des neuen Spielfeldes gleich
mit zu asphaltieren, wobei die Auftragsvergabe im Zusammenhang mit dieser
Maßnahme erfolgen sollte.
Bezüglich der Spielplatzbarriere und eines Ballfangzaunes (nur östlich und in Richtung Teiche bzw. der Straße „Fürstenauer Damm“) und evtl. im Bereich des Parkplatzes erscheint es sinnvoll, dass seitens der Gemeinde Berge das Material beschafft, der Aufbau jedoch in Eigenleistung und durch die Mitglieder des TuS Berge erfolgt.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Lageplan/Konzept
- Kostenschätzung nach DIN-Vorgaben
Beschlussvorschlag:
- ohne Beschlussvorschlag -
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 waren Mittel in Höhe von 60.000 € eingeplant, die als sog. Haushaltsreste zur
Verfügung stehen. Im Haushaltsjahr 2021 wurden weitere Mittel in Höhe von
50.000€ eingeplant, so dass insgesamt Finanzmittel in Höhe von 110.000 € zur
Verfügung sthen.