Betreff
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Vorlage
FB 4/004/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 4/013/2020 zur Sitzung des SGA am 26.11.2020. Darin wurde berichtet, dass die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zwischen dem Landkreis und der Bürgermeisterkonferenz abgestimmt wird.

 

Mit der Neufassung des § 7 „Regelungen zur Finanzierung“ wird eine Beteiligung des Landkreises mit 50 % der von den Kommunen nachgewiesenen Netto-Ist-Kosten der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege vereinbart. Zudem kann für die Verwaltung der Aufgabe „Kindertagesstätten“ ein Verwaltungskostenaufschlag von 0,5 % der Netto-Ist-Kosten angesetzt werden. Das Inkrafttreten des Entwurfs war zum 01.01.2021 vorgesehen. Strittig war jedoch der Schlüssel, mit dem die Ist-Kosten auf die Kommunen verteilt werden. Diskutiert wurde

§   eine pauschalierte Verteilung auf die Kommunen anhand der Anzahl der Kinder von 0 – 13 oder

§   eine Verteilung auf die Kommunen anhand der tatsächlich angefallenen Kosten.

 

Der SGA hat daher beschlossen, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung grundsätzlich zuzustimmen, hinsichtlich die Verteilung der Zuteilungsmasse auf die Kommunen jedoch durch einen zwischen den kreisangehörigen Kommunen abzustimmenden Schlüssel neu zu regeln und hierzu in Verhandlungen einzutreten. Hierzu hat es in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen unter Diskussion unterschiedlicher Verteilungsmodelle gegeben. Letztlich haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Landkreis auf einen Schlüssel geeinigt, wonach der nach Abzug der Kosten der Tagespflege verbleibende Anteil des Landkreises nach dem folgenden Schlüssel verteilt wird:

- 40 % des Betrages anteilig im Verhältnis der ermittelten tatsächlichen Netto-

  Ist-Kosten für die Betreuung in Kindertagesstätten der Kommune

- 40 % des Betrages anteilig im Verhältnis der in der Kommune geleisteten

  Wochenbetreuungsstunden

- 20 % des Betrages anteilig im Verhältnis der aus dem Einwohnermelderegister (Stichtag: 31.12. des Vorjahres des Zuweisungsjahres) der Kommune ermittelten Kinderzahlen von 0 bis 6 Jahren.

 

Der beigefügte, endabgestimmte Entwurf der Vereinbarung soll dem Kreistag in seiner Sitzung am 12.07.2021 vorgelegt werden.


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Die Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage und der Anlage.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I