Der ehemalige Spielplatz an der Görlitzer Straße ist zurückgebaut worden, die Verwaltung wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.09.2015 beauftragt, das Grundstück als Bauland anzubieten. Um das Grundstück bebauen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen, in der eine Umwidmung des Grundstücks von „Spielplatz“ in „Allgemeines Wohngebiet“ erfolgt.
Eine Übersichtskarte ist angefügt.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 6, Flurstück 339 und hat eine Gesamtgröße von 875 qm.
W a g e n e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 4 „Apfelwiese III“ ist eine achte Änderung zum Zweck der Umwidmung des Spielplatzgrundstückes in Allgemeines Wohngebiet aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 6 Flurstück 339 und hat eine Gesamtgröße von 875 qm.