Der ehemalige Spielplatz an der Koppelstraße ist zurückgebaut worden, die Verwaltung wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.06.2021 beauftragt, das Grundstück als Bauland anzubieten. Um das Grundstück bebauen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen, in der eine Umwidmung des Grundstücks von „Spielplatz“ in „Allgemeines Wohngebiet“ erfolgt.
Eine Übersichtskarte ist angefügt.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 9 Flurstück 643 und hat eine Gesamtgröße von 575 qm.
W a g e n e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße - West“ ist eine vierte Änderung zum Zweck der Umwidmung des Spielplatzgrundstückes in Allgemeines Wohngebiet aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 9 Flurstück 643 und hat eine Gesamtgröße von 575 qm.