Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen; 4. Änderung des B-Plans Nr. 21 "Koppelstraße - West"
Vorlage
FB 5/017/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der ehemalige Spielplatz an der Koppelstraße ist zurückgebaut worden, die Verwaltung wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.06.2021 beauftragt, das Grundstück als Bauland anzubieten. Um das Grundstück bebauen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen, in der eine Umwidmung des Grundstücks von „Spielplatz“ in „Allgemeines Wohngebiet“ erfolgt.

 

Eine Übersichtskarte ist angefügt.

 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 9 Flurstück 643 und hat eine Gesamtgröße von 575 qm.

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße - West“ ist eine vierte Änderung zum Zweck der Umwidmung des Spielplatzgrundstückes in Allgemeines Wohngebiet aufzustellen.

 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 9 Flurstück 643 und hat eine Gesamtgröße von 575 qm.